Mittwoch, Juni 03, 2009

Führerschein, Kontoeröffnung & Kinderpornographie

Familienministerin Ursula von der Leyen, im Netz inzwischen als Zensursula verspottet, möchte entgegen aller Bedenken von Experten aus Wirtschaft, Rechtswissenschaft und IT ihre umstrittene Gesetzesänderung des Telemediengesetzes durchsetzen. Internetsperren sollen Gelegenheitssurfer davon abhalten, kinderpornographische Inhalte im WWW aufrufen zu können. Diese sog. Stopp- Schild Websites, technisch realisiert über DNS Access Blocking (Der Domainname der entsprechenden Internetpräsenz wird nicht auf die tatsächlich zugehörige IP- Adresse des Webservers geleitet, sondern auf eine andere, sodass der Aufruf dieses Internetangebotes unterbunden wird) stellen somit ein Hindernis und zugleich eine Warnung dar. Dieses Hindernis ist allerdings kaum wirksamer als das unerlaubte Betreten einer öffentlichen Rasenfläche, welche durch ein entsprechendes Schild als Sperrzone gekennzeichnet ist. Die Warnung ist leider weitaus mehr als ein Schild auf dem zu lesen ist "Vorsicht bissiger Hund!" Wer das Stopp- Schild auf seinem Bildschirm entdeckt, ist im gleichen Moment beim BKA als potentieller Päderast in einer Liste geführt. Vergleichsweise könnte man sagen, man wurde vom Hund bereits gebissen, während man noch das Warnschild betrachtet. Die Zusammenhänge werden in o.g. Link zum Forum recht ausführlich und chronologisch behandelt...

Um eine Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug zu erlangen, benötigt man etwas Geld, im Prinzip die Volljährigkeit, ausreichend nachgewiesene theoretische wie praktische Trainingseinheiten und eine abschließende Prüfung. Parallel dazu bedarf es einer Menge Bürokratie, die sicher stellt, dass das Dokument "Fahrerlaubnis" nach gewissen festgesetzten Regeln in einen überprüfbaren Datenbestand überführt wird, wo jederzeit Behörden bei Bedarf Zugriff erlangen. Es muss ja schließlich "alles" seine Ordnung haben...

Wer hat noch kein Giro- oder Sparkonto bei einem oder mehreren Kreditinstituten? Standardmäßig gehören zu einem Konto auch entsprechende Kreditkarten und verschiedenste Serviceleistungen. Dass man eine solche Geschäftsbeziehung nicht allein mit einem kräftigen Handschlag eingehen kann, scheint in unserer Gesellschaft völlig selbstverständlich zu sein. Ich könnte aus dem Stehgreif nicht berichten, wie viele Unterschriften auf verschiedenen Formularen abzugeben sind und welche Vielfalt an persönlichen Daten abverlangt wird. Es grenzt beinahe an ein Wunder, dass der Hamster oder der Kanarienvogel nicht irgendwo noch namentlich erwähnt werden muss...

Was hat nun der Führerschein oder das Bankkonto mit der geplanten Änderung des Telemediengesetzes zur besseren Bekämpfung der Kinderpornographie zu tun? Vergleichsweise wenig, aber als Vergleich im Prinzip doch viel.

Wenn auch die Argumente, Kinderpornographie hätte sich explosionsartig im Internet ausgebreitet, der kommerzielle Markt dafür wäre ein lukratives Geschäft und das WWW wäre dafür der Hauptumschlagsplatz, weitgehend widerlegt worden sind, nehmen wir mal trotzdem an, es sei so, wie es von den Lobbyisten behauptet wird. Wie kann es denn sein, dass es so einfach sein kann, Kinderpornographie auf einer Homepage im Internet anzubieten? Da die Internetsperre von Zensursula einzig und allein einen Domainnamen blockieren kann, ist ja offensichtlich davon auszugehen, dass diese Art der Verbreitung und des Konsums damit gemeint ist. Alles andere entbehrt jeglicher Grundlage und würde völlig andere technische Maßnahmen benötigen.
Wie wird man nun glücklicher Besitzer einer solchen Homepage? Manche Provider bieten gleich bei Vertragsabschluss eines Internetzugangs als zusätzlichen Service eine sog. Domain an. In Deutschland ist die Denic für die Vergabe und Registrierung einer DE- Domain verantwortlich. Die Denic bezeichnet sich selbst als Genossenschaft und ihre Mitglieder sind Unternehmen, die für die jeweiligen Kunden die Domains verwalten. In den meisten Fällen handelt es sich um sog. Provider, Unternehmen der Privatwirtschaft, die geltendem Recht des Staates unterliegen, in welchem sie als Unternehmen geführt sind. Alle Unternehmen besitzen grundsätzlich sog. "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Hier zitiere ich mal aus den AGB's der Denic Punkt 3.2:

Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen der ICO Internet-Services nicht gestattet. ICO ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist ICO berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

Wie man unschwer feststellen kann, gibt's auch für das Internet Gesetze, die einzuhalten sind und die Geschäftsbedingungen sind entsprechend danach verfasst worden. Es ist völlig unsinnig im Zusammenhang mit dem Internet von einem rechtsfreien Raum zu reden. Aufgrund der Gesetzeslage ist es eigentlich verwunderlich, dass auf Servern, speziell auf Homepages nach Angaben der Regierung soviel kinderpornographisches Material gelagert sein soll, dass vor den Blicken der surfenden Internetbenutzer versteckt werden muss. Ist es nicht Pflicht und Aufgabe zugleich, dass die Provider dafür Sorge tragen, dass die Vertragsbedingungen eingehalten werden, da sie sich unter Umständen selbst damit strafbar machen würden? Daher ist es nicht verwunderlich, dass Hinweisen auf kinderpornographische Inhalte sehr zeitnah und unbürokratisch von den Providern nachgegangen wird. Internetsperren sind völlig überflüssig...

Gerne nennt die Regierung das Argument, dass der Zugriff auf kinderpornographisches Material in Ländern ohne wirkungsvolle Gesetze gegen Kinderpornographie nicht einfach wäre. Dieses Argument ist geradezu lächerlich. Welches Land dieser Welt würde sich dieses negative Image gerne anlasten lassen? Entsprechende Aktionen von verschiedenen Organisationen haben ergeben, dass auch außerhalb von Deutschland solche Anfragen sehr ernst genommen werden und dagegen vorgegangen wird. Dabei ist zu erwähnen, dass der Großteil der Kinderporno- Seiten, sofern es tatsächlich welche sind, auf Servern "gehostet" werden, die in Ländern stehen, deren Gesetze die notwendige Schärfe aufbringen. Anstatt dass ganze Abteilungen beim BKA das Internet nach Kinderporno- Homepages durchforsten, man virtuelle Stopp- Schilder von den jeweiligen Providern aufstellen lässt und den Rest der Zeit mit dem Verwalten und Prüfen der daraus gewonnenen Listen verbringt, könnten diese Mitarbeiter auch gezielt darauf hinwirken, dass das abscheuliche Bildmaterial direkt gelöscht wird. Setzt man den Focus auf das gezielte Löschen von kinderpornographischem Material auf Internetservern, ist dieses Vorgehen gar nicht so schwer, wie die Regierung es dem Wählervolk verkaufen möchte und effektiver allemal.

Natürlich wird damit die Kinderpornographie und darüber hinaus der Kindesmissbrauch kaum spürbar eingedämmt, man befasst sich ja nur mit einem geringen Teil des Gesamtproblems. Blöderweise (anders kann ich es gar nicht ausdrücken) stigmatisiert die Regierung diesen kleinen Bereich der Kriminalität an Kindern als Chefsache im Kampf gegen eine weltweit organisierte "Kinderpornomafia", sofern es die überhaupt gibt. Prostitution von Kindern findet im wahren Leben statt, meist in Ländern, wo das Internet keinerlei Bedeutung weder für Täter noch für Opfer hat. Kindesmissbrauch findet auch hinter verschlossenen Türen in Wohnungen im familiären Umfeld statt und die Täter sind nicht daran interessiert, im Internet auf ihre Freveltaten aufmerksam zu machen. Es steht außer Frage, dass es eine Pädophilen- Szene gibt, die entsprechendes Bild- und Videomaterial austauscht, doch auch dies tangiert kaum das WWW. Das Internet wird größtenteils als Transport- und Kommunikationsmedium verwendet. Internetsperren werden da keine Lösung sein, es sind andere, effizientere Maßnahmen gefragt, die hier und anderswo ja schon aufgezeigt wurden. Warum halten die Politiker der Bundesregierung, allen voran Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen so vehement fest an einer Methode, die schon vor ihrer Einführung zum Scheitern verurteilt ist?

Selbst unter dem Vorwand und der Überzeugung, dass auch dieser kleine Teilaspekt (kinderpornographisches Material auf Servern im WWW) des Gesamtproblems "Kindesmissbrauch" erfolgreich zu bekämpfen ist, ist die Methode kaum erfolgversprechend und wenig effizient.

Betrachtet man beispielhaft die dänische Sperrliste, wird man feststellen, dass der Großteil der aufgeführten Domains die Top- Level Domain com verwenden. Diese wird vom amerikanischen Unternehmen Verisign vergeben. Verisign betreibt zudem gleich 2 DNS- Root Server, also quasi die oberste Hirarchiestufe der Namenauflösung im Internet. Nun wurde ja bereits festgestellt, dass Verisign als amerikanische Firma den Gesetzen der USA unterliegt, welche ja bekanntermaßen Kinderpornographie ausreichend unter Strafverfolgung stellt. Es ist mir ein Rätsel, dass dennoch soviele Schmuddel- Websites mit Top- Level Domain com in Umlauf sein können, wenn doch die Rechtslage eindeutig geklärt ist? Wieso müssen einzelne Staaten trotzdem mit solchen Sperrlisten operieren?
Man sollte auch wissen, dass von den Domains auf den Sperrlisten nur ein Bruchteil tatsächlich kinderpornographisches Material beinhalten, der Rest ist zwar größtenteils Pornographie, aber eben ohne Kinder oder mit extrem jung aussehenden Darstellern, eine wohl beabsichtigte Suggestion. Wiederum andere Domains haben relativ wenig bis gar nichts mit Pornographie zu tun und manche existieren nicht einmal mehr. Das spricht wenig für die Aktualität und die Pflege dieser Sperrlisten, soll aber beim BKA wesentlich besser funktionieren (?)

Wenn also eine Vergabestelle von Top- Level Domains wie Verisign offenkundig nicht die Gesetze der USA achtet und befolgt, hege ich ernsthaft Zweifel an der Aufrichtigkeit der Politiker, die sich in der Öffentlichkeit für eine harte Strafverfolgung von Kinderpornographie stark machen. Der Internetsurfer, der unabsichtlich auf eine Stopp- Schild Seite gerät, wird unter Generalverdacht gestellt, die Firmen, die Millionen Dollar mit der Vergabe und Verwaltung von Domains (auch mit kinderpornographischem Material) verdienen, stehen offensichtlich außerhalb des Rechtssystems. Hier stinkt doch etwas gewaltig?

Klettert man die Leiter noch eine Stufe höher, kommt man um den Begriff ICANN nicht herum. Die Abkürzung steht für Internet Corporation for Assigned Names and Numbers was soviel bedeutet, dass hier bestimmt wird, welche IP- Adressen und welche Domainnamen in Umlauf sind. Die "Stiftung" ist dem amerikanischen Handelsministerium direkt unterstellt, was bedeutet, dass die US- Regierung im Grunde das Sagen hat.
Dann gibt es noch die ehemalige "One Man Show" IANA (Internet Assigned Numbers Authority), quasi eine Suborganisation der ICANN, welche die Vergabe von IP- Adressbereichen an verschiedene lokale Einrichtungen delegiert. Auch in diesem Fall hat die US- Regierung den absoluten Einfluss.

Wollte man effektiv und sinnvoll gegen Kinderpornographie im WWW vorgehen, soweit es den Plänen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen entspricht, wäre man folglich bei der Regierung der Vereinigten Staaten an der richtigen Adresse. Bekämpft man die Kinderpornographie im Internet an der Wurzel und lässt erst gar nicht zu, dass solche Domains entstehen können, erscheinen die Internetsperren von Zensursula geradezu lächerlich. Verstößt dennoch jemand gegen bestehende Gesetze, so sind diese Organisationen sowieso in der Pflicht, dagegen einzuschreiten. Tun sie das nicht, machen sie sich selbst strafbar. Wo bitte sind da Schwierigkeiten, länderübergreifend gegen Kinderpornographie vorzugehen, man braucht sich doch in 99% der Fälle nur an den politischen, wirtschaftlichen und auch militärischen Partner USA zu wenden oder sind die Beziehungen auf humanitärer Ebene soviel schlechter?

Was macht man nun noch mit dem einen Prozent von Domains, die man nicht direkt mit bereits bestehenden Gesetzen lahm legen kann? Meinetwegen soll das BKA diese Domains auf eine Sperrliste setzen, sodass man sie nicht mehr erreichen kann, aber bitte ohne Stopp- Schild mit Datenerhebung! Das möchte man ja sowieso nicht, doch diese Aufgabe darf keineswegs allein und hoheitlich vom BKA übernommen werden. Abgesehen davon würde die Sperrliste ziemlich übersichtlich ausfallen und wäre letztendlich überflüssig. Es wurden genügend Beweise erbracht, dass und weshalb die Internetsperren nutzlos sein werden, zumindest wenn man ausschließlich die Bekämpfung von Kinderpornographie bezwecken will. Es wäre nun mal an der Zeit, dass die Befürworter der Sperrpläne ihrerseits stichhaltige Fakten präsentieren. Ich fordere daher die Befürworter der Stopp- Schilder Kampagne auf, folgendes nachzuweisen:

Präsentieren Sie bitte einmal eine einzige Internetpräsenz mit nachweislich kinderpornographischem Material, die man nicht aus dem WWW entfernen kann und lediglich DNS Access Blocking als geeignete Gegenmaßnahme übrig bleibt!

Ich warte...

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