Donnerstag, Juni 18, 2009

Dumme Bürger sind gute Wähler...

...oder wie gezielte Propaganda mit absichtlicher Unterschlagung wichtiger Informationen der Volkeswille gesteuert werden kann (Deja Vu ?)

So wirds gemacht


Die Bundesregierung hat am 18.06.2009 ein neues Gesetz verabschiedet, was grundsätzlich nichts Ungewöhnliches darstellt, doch im vorliegenden Fall das Verständnis in den Rechtsstaat grundlegend neu definiert. Was als Gesetzesänderung des Telemediengesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie etabliert werden sollte, nennt sich nun Zugangserschwerungsgesetz, da es nun ja als unabhängiges Gesetz ausserhalb des Telemediengesetzes zu betrachten ist.

Gerade weil dieses Gesetz in seiner Entstehung auf erhebliche Kritik bei IT- und Rechtsexperten gestoßen ist, wirkt eine breite Zustimmung des Volkes offensichtlich beruhigend, denn man ist sich der Tragweite dieses Unternehmens völlig bewußt.

Repräsentative Umfragen scheinen immer noch ein beliebtes Instrument zu sein, das eigene Vorhaben zu rechtfertigen. Werden die Fragen nur geschickt formuliert, kann man das gewünschte Ergebnis schon im Vorfeld festlegen.

Das Stück wird folgendermaßen inszeniert:

Das MINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND führt eine repräsentative Bevölkerungsstichprobe durch. Dazu wurden zwischen dem 29. Mai und dem 11. Juni 2009 1832 Personen mündlich-persönlich interviewt. Die Ergebnisse
sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 16 Jahren.


Frage 1:
Die Bundesregierung hat sich kürzlich auf Maßnahmen gegen Kinderpornographie geeinigt, mit denen Internetanbieter verpflichtet werden, den Zugang zu kinderpornographischen Seiten zu blockieren. Wenn ein Internetnutzer auf solche Seiten kommt, wird ein großes Stoppschild angezeigt, und man kommt nicht mehr weiter. Begrüßen Sie diese Maßnahmen, oder halten Sie sie nicht für den geeigneten Weg, um Kinderpornographie zu bekämpfen?

Das überwältigende Umfrageergebnis bestätigte, dass 91% der Befragten dieses Vorhaben begrüßen. Wäre ein anderes Ergebnis zu erwarten gewesen? Ohne umfangreiche Hintergrundinformationen, die womöglich den meisten Befragten ohnehin nicht zur Verfügung standen, kann niemand wirklich ein wesentlich anderes Ergebnis erwarten. Ich lasse die Originalfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach komplett unverändert so stehen und füge ergänzend noch folgende Informationen an:

Alternativ hat sich das Löschen von kinderpornographischen Seiten bewährt und ist in seiner Effektivität nachweislich höher einzustufen, da eine Sperrung bzw. eine Umleitung die kinderpornographischen Seiten nicht verschwinden lässt, sondern nur verdeckt. Eine Umgehung der Sperre ist mit wenigen Eingaben bereits von Computerlaien zu realisieren. Halten Sie dennoch die Stopp- Schild Methode für die erstrebenswerteste Maßnahme?

Frage 2:
Finden Sie, dass die Menschen durch diese Stoppschilder im Internet in ihrem Recht auf
Informationsfreiheit zu sehr eingeschränkt werden, oder finden Sie das nicht?


Wie soll jemand dies beurteilen können, wenn ihm die Hintergründe nicht verdeutlicht werden. Menschen, die das Internet sowieso nicht nutzen, mag es vorkommen, als würde man sie fragen, ob sie es bedauern, dass Seetang nicht wenigstens einmal die Woche in deutschen Kantinen als Hauptgericht angeboten wird. Die erforderlichen Informationen, um die Frage im Zusammenhang mit der Kinderpornographie- Problematik beurteilen zu können, werden bewusst verschwiegen. Ich lasse die Frage erneut in ihrer Originalfassung so stehen und ergänze wiederum mit Informationen, die zur objektiven Beurteilung unerlässlich sind:

Ein Internetsurfer, der zufällig, bewusst oder unbewusst eine Stopp- Schild Seite in seinem Browser erblickt, ist mit seinen Verkehrsdaten, die unweigerlich erfasst werden, als möglicher Päderast automatisch in der Strafverfolgungsakte des BKA. Letzteres wurde zwar inzwischen zurückgewiesen, ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine grundsätzliche Datenerfassung möglich ist. Allein das BKA bestimmt, welche Inhalte im Internet auf die Stopp- Schild Seiten umgeleitet werden, während ein externes Gremium stichprobenartig die Sperrliste überprüfen soll. Wie sich dieses Gremium zusammensetzt, ist vor Verabschiedung des Gesetzes ungeklärt. Erkenntnisse aus Ländern, die diese Sperrmaßnahmen bereits durchführen, haben bestätigt, dass nicht allein kinderpornographische Inhalte der Zensur zum Opfer gefallen sind. Im Gegenteil, kinderpornographische Inhalte waren prozentual im einstelligen Bereich vertreten. Vertreten Sie nach dieser Erkenntnis die Meinung, dass das Recht auf Informationsfreiheit zu sehr eingeschränkt wird oder nicht?

90% der Befragten fanden ohne diese zusätzlichen Informationen, dass das Recht auf Informationsfreiheit nicht zu sehr eingeschränkt würde...

Frage 3:
Hier unterhalten sich zwei darüber, ob die Blockade von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt der richtige Weg ist, um Kinderpornographie zu bekämpfen. Welche(r) von beiden sagt eher das, was auch Sie denken?

Meinung 1:
“Ich bin zwar der Meinung, dass Kinderpornographie bekämpft werden muss, aber die Blockade von Internetseiten geht mir zu weit. Es kann nicht sein, dass der Staat festlegt, was sich der Einzelne im Internet anschauen darf und was nicht. Auf diese Weise wird die Freiheit der Bürger
zu sehr eingeschränkt.”


Meinung 2:
“Das sehe ich anders. Die Informationsfreiheit hat ihre Grenzen, und wenn es um Kinderpornographie geht, wird diese Grenze deutlich überschritten. Daher sollte der Zugang zu Internetseiten mit solchen Inhalten blockiert werden.”


Geschickt wird in die Meinung 1 ein unterschwellig negatives Statement eingebettet, welches unauffällig suggeriert: "Man darf sich anschauen, was man möchte, auch Kinderpornographie"
Natürlich soll man sich nicht bewusst Kinderpornographie anschauen (dürfen), was ja auch gesetzlich bereits ausreichend geregelt ist. Jemand, der keine pädophile Veranlagung besitzt, wird dies sowieso nicht bewußt tun. Da bewiesen ist, dass das Stopp- Schild die Inhalte ja nicht aus dem Internet eliminiert und eine Umgehung relativ einfach ist, kann man diese Frage auch streichen, wenn man die Löschung dieser Inhalte konsequent verfolgt hätte...

Übrigens schlossen sich 90% der Befragten Meinung 2 an und ich verzichte diesmal auf eine informative Ergänzung der Frage, da ein winziger Teilaspekt aus einem komplexen Themenbereich herausgelöst wurde und den Sinn verfälscht...

Frage 4:
Glauben Sie, dass man mit diesen Maßnahmen Erfolg hat und die Nutzung von Kinderpornographie im Internet eindämmen kann, oder glauben Sie, dass diejenigen, die so etwas sehen wollen, weiterhin einen Weg finden, an solche Seiten heranzukommen?

Ein Frage, die mit der Phrase "Glauben Sie..." beginnt, läßt kaum mehr als Schätzungen erwarten. Das Bauchgefühl von Menschen mit völlig verschiedenem Kenntnisstand soll ein repräsentatives Ergebnis bescheren? Immerhin "glauben" 62% der Befragten, dass diejenigen, die es beabsichtigen, auch weiterhin erreichen werden. Als halbwegs kritischer Umfrageteilnehmer, auch ohne entsprechende Hintergrundinformationen, hätte ich als Gegenfrage folgendes geäußert: "Gibt es keine erfolgversprechendere Maßnahmen?"

Frage 5:
Hier unterhalten sich zwei darüber, ob die Blockade von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt der richtige Weg ist, um Kinderpornographie zu bekämpfen. Welche(r) von beiden sagt eher das, was auch Sie denken?

Meinung 1:

“Ich glaube nicht, dass es etwas bringt, den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt zu blockieren. Wer im Internet Kinderpornos sucht, wird
sie auch finden, egal wie viele Seiten blockiert sind. Daher ist eine solche Blockade überflüssig.”

Meinung 2:
“Das sehe ich anders. Auch wenn man mit einer solchen Blockade nicht alle aufhalten kann, schreckt man damit doch sehr viele Nutzer ab. Daher halte ich eine solche Sperre für unbedingt
notwendig.”


Die Frage ist schon falsch gestellt. Welche Nutzer werden denn mit der Blockade aufgehalten bzw. welche Nutzer möchte man damit aufhalten? Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat darüber eine ganz eigenwillige These entwickelt: Sie denkt, dass Gelegenheitssurfer durch den Konsum von Kinderpornographie "angefixt" werden. Sie glaubt, dass sich Pädophilie mit Drogen- oder Alkoholsucht vergleichen lässt. Sie ist darüber hinaus der Auffassung, dass Leute mit geringer pädophiler Veranlagung durch uneingeschränkte einschlägige Angebote im Internet ein gesteigertes Verlangen entwickeln werden. Ich kann dies nicht beurteilen und gehe deshalb auch nicht weiter darauf ein. Jedoch bezweifele ich, dass Leute ohne diese Veranlagung, durch das zufällige Aufrufen von Kinderpornoseiten, Gefahr laufen, pädophil zu werden. Desweiteren bezweifele ich auch, dass man ohne Vorsatz auf kinderpornographische Inhalte stößt, wenn man nicht explizit einen Link unter falschem Vorwand erhält oder bereits ein Surfverhalten besitzt, dass im nahen Umfeld angesiedelt ist.
82% der Befragten vertreten die Meinung 2. Hierin sehe ich keinen Widerspruch, jedoch schreckt mich eine Kinderpornographieseite deutlich mehr ab als ein Stopp- Schild. Der 1. Fall würde eine Schockwirkung auslösen, die mich dazu veranlassen würde, auf die Löschung dieser Webpräsenz und die Bestrafung der Täter hin zu wirken. Im 2. Fall würde ich das Stopp- Schild lediglich zur Kenntnis nehmen und mich fragen, wieso die angesurfte Internetseite auf der Sperrliste steht...
...und genau hier beginnt ein neues Kapitel:

Weshalb ist die aufgerufene Internetseite auf der Sperrliste des BKA?
Ist sie etwa zu Unrecht darauf gelandet?
Oder hat das BKA kinderpornographische Inhalte identifizieren können, war aber nicht in der Lage, eine Löschung zu erwirken?
Weshalb konnte man eine Seite mit nachweislich kinderpornographischem Inhalt nicht löschen, sodass die 2. Instanz (die Blockade) zur Anwendung kam?

Holzauge sei wachsam!

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