Samstag, August 22, 2009

Wie Zensursula ihrem Namen gerecht wird(?)

Die Begriffserklärung des Wortes Zensur kann vielschichtig sein, wie Wikipedia dies beurteilt:

Zensur (censura) ist ein politisches Verfahren, um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden.

Diese knappe, aber treffende Erklärung sollte zur Veranschaulichung genügen. Dass Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ihren Spitznamen wegen des berüchtigten Zugangserschwerungsgesetzes gegen die Verbreitung von Kinderpornographie erhalten hat, ist nun keine Neuigkeit mehr. Bislang war aber die Namensgebung "Zensursula" ausschließlich auf die Nebenwirkungen der Internetsperren zurückzuführen, die maßgeblicher Bestandteil dieses Zugangserschwerungsgesetzes sind...

Ein Video von Spiegel- Online zeigt jedoch, dass Zensur auch von ihr bzw. ihrer Parteikollegin Gitta Connemann offensichtlich gerne und zweckdienlich angewendet wird. Die dazugehörige Pressemitteilung findet man hier. Da ich nun weder Jurist noch Journalist bin, kann ich daraus nicht erkennen, ob und wer zu dieser Veranstaltung eingeladen wurde oder ob generell jeder dieser Veranstaltung beiwohnen kann und darf. Dazu bin ich auf fachkundige Erklärung angewiesen und würde mich freuen, wenn dies doch jemand übernehmen würde, eine Kommentarfunktion ist gegeben...

Update vom 27.08.2009
Im Leerer Generalanzeiger findet sich sowas wie eine Stellungnahme von Gitta Connemann zu dem Zwischenfall mit dem Spiegel- TV Team in der Kindergrippe:

...Dazu schreibt die Leeranerin, sie habe den Redakteur von "Spiegel-TV" darüber informiert, dass es sich bei dem Termin um keinen öffentlichen Termin handele: "Aus gutem Grund, denn immerhin waren dort Kinder im Krippenalter versammelt, die eines haben: ein Recht an ihrem eigenen Bild. Die Eltern waren seitens der Gemeinde Westoverledingen informiert und hatten zugestimmt, dass Fotos gemacht würden. Diese Fotoaufnahmen erfolgten also mit der erforderlichen Zustimmung der Eltern. Eine filmische Begleitung war nicht erwünscht. Eine Drehgenehmigung durch die Gemeinde Westoverledingen als Hausherrin lag nicht vor."Es sei sicherlich ein Unterschied, ob das Foto eines Kindes im Alter von drei Jahren in der örtlichen Zeitung mit Zustimmung der Eltern abgedruckt werde oder aber schutzlos von einer Vielzahl von Fernsehzuschauern und Internetbesuchern identifiziert werden könne, so die Abgeordnete: "Diskussionsgegenstand in der Angelegenheit ,Besuch von Frau Ministerin von der Leyen? ist deshalb nicht eine vermeintliche Verletzung der Pressefreiheit. Vielmehr geht es hier um den verzweifelten Versuch eines Journalisten, unter Missachtung von Hausrecht und Persönlichkeitsrechten von Kindern ein filmisches Porträt quasi durch die Hintertür zu produzieren."...

Grundsätzlich relativiert diese Aussage die angenommene Pressefreiheit. Offen bleibt dabei jedoch, weshalb dann überhaupt vorab eine Pressemitteilung herausgegeben wurde? Desweiteren ist unverständlich, wieso in dieser Pressemitteilung nicht klar herausgestellt wurde, dass dieser Termin eine geschlossene Gesellschaft aus geladenen Personen darstellt? Einerseits wird das Einverständnis der Eltern von den dort betreuten Kleinkindern zu Fotoaufnahmen durch Pressevertreter eingeräumt, andererseits soll dies jegliche weiterführende Pressearbeit wie beispielsweise Filmaufnahmen durch ein Team von Spiegel- TV kommentarlos ausschließen. Ich verstehe jetzt gerade nicht mehr, wozu man Pressemitteilungen veröffentlicht und wie Pressefreiheit definiert wird...

"Kommentarfunktion" bildet zugleich die Überleitung zu einem weiteren Fall einer anderen Art von Zensur. Wie ich bereits erwähnte, bin ich kein Jurist und man möge mir meine evtentuell laienhafte Auffassung dazu verzeihen. Auf diversen Internetpräsenzen stehen solche Kommentarfunktionen zur Verfügung. Meiner Auffassung nach, sollen diese dem Verfasser von Artikeln eine Möglichkeit bieten, mit den Lesern in Interaktion zu treten bzw. den Lesern eine öffentliche Diskussionsbasis über das behandelte Thema zu bieten. Ist kein Kommentar erwünscht, lässt sich diese Funktion auch deaktivieren. Wie ist es allerdings zu beurteilen, wenn ein Webseiten- Betreiber die Kommentarfunktion zunächst zur Verfügung stellt und nach Eingang verschiedener Kommentare, die ihm nicht gewogen sind, abrupt und kommentarlos deaktiviert und die bis dahin abgegebenen Kommentare ins virtuelle Nirvana verbannt?

Ist es Zufall, dass ausgerechnet Familienministerin Ursula von der Leyen wieder mit von der Partie ist, als der CDU- Ortsverband Sulzbach, die Kommentarfunktion zum Artikel "Sympathische Frau begeistert Sulzbach" deaktiviert, nachdem einige Kommentare eine deutlich gegenteilige Meinung zum Auftritt der Ministerin vertreten. Es ist natürlich jedem Betreiber einer Internetpräsenz gestattet und teilweise auch verpflichtend, Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen oder beleidigend erscheinen, zu entfernen. Im aktuellen Fall konnte ich derartiges nicht feststellen, lediglich wurde heftige Kritik an der Person Ursula von der Leyen geübt und besonders ihre Rhetorik während ihrer Propaganda- Veranstaltung bemängelt. Falls einzelne Kommentare tatsächlich gegen die Netiquette verstoßen haben sollten, hätte es sicher ausgereicht, lediglich diese einzelnen Entgleisungen zu entfernen. Allerdings kommentarlos wurde die Kommentarfunktion zu diesem Artikel abgeschaltet...

Mein Kommentar, der zunächst auch für ca. 1 Tag freigeschaltet war, lautete so:

Die Lügenkampagne der Ursula von der Leyen
Keine Angst, die Netiquette werde ich wahren und sachlich argumentieren. Das Video aus der Aula in Sulzbach, wo Frau von der Leyen etwa 7 Minuten ihre Internetsperren gegen angebliche Bekämpfung von Kinderpornographie in vollendeter Polemik darbot, geistert durch das "böse" Internet. Obwohl all ihre Scheinargumente ausnahmslos widerlegt sind, hat sie weiterhin eifrig davon Gebrauch gemacht. Natürlich gilt es Kinderpornographie zu bekämpfen, doch die Wahl der Mittel sollte weitsichtig gewählt werden. Die Stopp- Schilder des sog. Zugangserschwerungsgesetzes taugen dazu wenig bis gar nicht, suggerieren aber unkundigen Mitbürgern, diese Frau von der Leyen tut was für missbrauchte Kinder. Das tut sie eben nicht, sondern verdeckt lediglich die schrecklichen Bilddokumente vor der Internetgemeinde. Funktionierende Maßnahmen wurden ihr angeboten, doch sie beharrt auf einer Lösung, die lediglich die Verfassung beschädigt, eine Zensurinfrastruktur etabliert und den Missbrauchsopfern in keiner Weise hilft. Kann es tatsächlich sein, dass Parteikollegen ohne Skrupel diese Machenschaften tolerieren oder ist niemandem im CDU- Ortsverband bislang aufgefallen, dass Frau von der Leyen zumindest in diesem Punkt eine Richtung eingeschlagen hat, die völlig absurd ist. Über den ausnahmslosen Beifall, nachdem sie ihre gefälschten Zahlen und Scheinargumente vorgetragen hatte, war ich mehr als verwundert. Sind denn alle blind und taub bei der CDU oder wollen sie einfach nicht wahr haben, dass diese Frau öffentlich Lügen verbreitet? Eine Stellungnahme wäre wünschenswert...






Ob es sich nun dabei auch tatsächlich um Zensur handelt, möchte ich gar nicht genauer analysieren, empfinde es aber ärgerlich, wenn in dieser Form die Meinungsfreiheit beschnitten wird, nur weil man Kritik nicht ertragen kann. Die "sympathische Frau begeistert Sulzbach" also weiterhin ausnahms- und makellos...

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Dienstag, August 18, 2009

Das Revier von Cybercop und wie Urpils die Zensursula traf

Wenn eine Debatte die Regionen deutscher Staatsräson erreicht, kann vieles sehr schnell gehen. Mit Verspätung - die Zahlen sind seit Langem bekannt - hat sich herumgesprochen, dass Rechtsextremisten deutscher Länder auf Internetspeichern aller Herren Länder ihr Unwesen treiben. Quelle: Welt Online

Dagegen hält Jörg- Olaf Schäfers von netzpolitik.org, dass Statistiken immer so gut sind, wie man sie präsentiert, da ja Herr Clauß sich offenbar genau auf das Zahlenmaterial stützt, dass von jugendschutz.net veröffentlicht wurde. Da ist die Rede von z.B. 1707 Websites mit rechtsradikalem Hintergrund, mit der Anmerkung „so viele wie nie zuvor“. Man sollte hierzu wissen, dass rechtsradikale Meinungsäußerung nirgends so streng verboten ist wie in Deutschland. In den USA ist dies sogar völlig legal und von dort kommen auch die meisten Onlinepräsenzen, wobei nicht erwähnt wird, ob die recherchierte Zahl sich auf den deutschsprachigen Raum oder das ganze Internet bezieht. Letzteres würde die Sache deutlich relativieren und im Bezug auf die unausweichliche Tatsache, dass das Internet wächst und nicht schrumpft, logisch erscheinen, wenn auch nicht erfreulich. Ganz nebenbei wächst die Weltbevölkerung auch in einem inzwischen bedrohlichem Maß und wenn mal wieder ein Amoklauf an einer Schule Schlagzeilen verbreitet, spielen natürlich zu viele Nerds Killerspiele und sind daran schuld…

Die braune Propaganda ist hierzulande also gerade so flugs abrufbar, als läge sie auf dem Internetrechner des Nachbarn nebenan.

Hier offenbart Ulrich Clauß seine Unkenntnis von IT- Technik. Hat man ihm nie gesagt, dass netzwerktechnisch örtliche Entfernungen mitnichten relevant sind und der werte Nachbar schon einiges an Know How aufweisen können muss, um auf seinem PC abrufbare Daten bereit stellen zu können. Es sollte schon ein Webserver oder FTP- Server sein, damit man die gewohnte bunte Internetumgebung per Browser erleben kann. Natürlich besitzt Herr Nachbar auch eine eigene Domain, die natürlich per DNS im Internet aufgelöst wird. Sicherlich machbar, aber keineswegs „so flugs“ wie bei Diensteanbietern, selbst weit weg vom Rechner des Herrn Clauß. Aber das ist ein anderes Thema, ein technisches…

Im Land der unter Strafe gestellten Auschwitz-Lüge ruft das nun all jene auf den Plan, die bislang nicht so recht wussten, wie mit dem Netz und vor allem seinen Fans umzugehen sei. Darunter sind viele, die seit Langem den als "rechtsfrei" erscheinenden Cyberspace misstrauisch beäugen, bislang aber nicht mit Ursula von der Leyens seltsamer Abwehrmethode in Sachen Kinderpornografie etwas zu tun haben wollten.

Wen Herr Clauß damit nun meint, ist der Phantasie seiner Leser überlassen. Sollen damit Parteirebellen in der SPD gemeint sein oder die FDP bzw. eine undefinierte Schnittmenge der Grünen- Fraktion?


Es würde den hier zur Verfügung stehenden Raum sprengen, zu erklären, warum in der Folge der Deutsche Bundestag ein Gesetz zum Sperren von kinderpornografischen Seiten verabschiedete, ein Konsens über Maßnahmen gegen andere - nicht weniger gruslige - Inhalte aber nicht zu erzielen war.

Hier schlägt Herr Clauß eine Brücke, die es nie gegeben hat und es laut Regierung nie geben wird, zumindest bis 4 Stunden nach Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes.


Jedenfalls dürfte die Debatte weiter Fahrt aufnehmen, jetzt, wo es um den "Grundkonsens aller Demokraten" - die Abwehr jedweden nazistischen Unrats - geht. Sehr schwer werden es jetzt all jene haben, die mit Verweis auf fragwürdiges Prozedere die Netzsperren als "Zensur" ablehnen.


Offensichtlich ist Herr Clauß der Auffassung, wenn die Netzsperren schon untauglich für Kinderpornographiebekämpfung sind, könnte man sie doch ersatzweise auf Nazi- Propaganda anwenden? Zensur ist nach wie vor abzulehnen, auch wenn Herr Clauß keine Alternative kennt und glaubt, dass dies der Weisheit letzter Schluss sei…


Es gehört zu den geschichtlich gewachsenen Besonderheiten dieses Landes, dass ein Konsens über Einschreiten gegen Rechtsextremismus allemal eher auf die Beine zu stellen ist als einer gegen Kinderpornografie. Hoffentlich diesmal verfassungsrechtlich nach allen Regeln der Kunst - und nicht nur einzelthemenbezogen.


Anmaßend ist die Aussage schon und erweckt den Eindruck, als sei Rechtsextremismus des Deutschen schlimmster Albtraum. Das mag vielleicht für ihn persönlich zutreffen, doch Missbrauchsopfer und deren Eltern gestehe ich durchaus ein anderes primäres Feindbild zu. Auch für Unbetroffene, zu denen ich mich zähle, werden hoffentlich andere Faktoren für die Beurteilung gelten?

Im folgenden Filmbeitrag wird dann passend zur Gesamtdiskussion, die sich inzwischen deutlich von der Bekämpfung der Kinderpornographie entfernt hat, das abgrundböse Internet als krimineller Sumpf herangezogen:



http://www.youtube.com/watch?v=K_6QOQvBZ5E&feature=player_embedded

"Der größte Tatort der Welt" ist für Rainer Wendt, dem Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft, das Internet und nimmt dies zum Anlass, 2000 neue Planstellen zu fordern. "Cyber Cops" sollen es sein, die verdachtsunabhängig im Internet Streife gehen sollen, um Straftaten zu erforschen.
Wie soll man sich das nun vorstellen? In Großraumbüros sitzen 2000 Beamte vor dem Bildschirm und surfen durch das Netz, um virtuelle Falschparker aufzuspüren? Die Vorstellung ist nicht so abwegig, wie man annehmen sollte, denn im Video wird als Beispiel eine Abzocker- Website herangezogen. Dass nun gerade in diesem Fall ein Cybercop herzlich wenig ausrichten kann, ist offensichtlich ohne große Relevanz. Abo- Fallen im Internet sind nicht neu und der geleimte Kunde ist sogar weitgehend durch vorhandene Gesetze geschützt. Man braucht in der Regel nicht einmal auf Zahlungsaufforderungen zu reagieren, deren Ziel lediglich eine raffinierte Drohgebärde darstellt, aber auf sehr wackeligen juristischen Beinchen steht...
Mehr darüber hier: http://www.ayin.at/firewall/viewtopic.php?f=3&t=418

Nun wechsele ich bewusst in die Offline- Welt und betrachte mir die sog. Kaffeefahrten. Der Vergleich sollte gerechtfertigt sein, denn die Methodik ist ähnlich. In beiden Fällen könnte man von Trickbetrug sprechen, doch wie sieht es mit der Polizeistreife in der Offline- Welt aus? Auch als Kaffeefahrten getarnte Verkaufsveranstaltungen mit Preisversprechen gibt es nicht erst seit letzter Woche, doch wo ist die Forderung nach mehr Polizeipräsenz bei Kaffeefahrten?

Und da kommen wieder die rechtsradikalen Internetangebote ins Spiel, deren Existenz nach mehr Medienkompetenz verlangt, um Jugendliche davor schützen zu können. Im Videobeitrag selbst wird schon darauf hingewiesen, dass Cybercops auch hierfür nicht ausreichend sind. Wozu braucht man nun diese Cybercops überhaupt?

Es ist schon bemerkenswert, wie sich die Argumentation für eine Personalaufstockung in Form von berufsbedingten Internetsurfern selbst auflöst, wenn man die Aussagen im Videobericht nur lange genug überdenkt...

Aber im größten Tatort der Welt, dem Internet, wie es uns Lobbyisten und Politiker glauben machen wollen, gibt es bestimmt noch andere kriminelle Energie?

Werden nicht viele Leute mit gefälschten Bankseiten um beträchtliche Geldsummen beraubt? In der Fachsprache redet man von Phishing. Tatsächlich entspricht dies der Wahrheit, erfordert aber viel Unwissenheit der Betroffenen mit dem Umgang mit Emails und Websites, sowie eine gewisse Naivität im Umgang mit ihren persönlichen Daten. In der Offline- Welt gibt es dazu aber auch Pendants. Manipulationen von Geldautomaten bis hin zum lapidaren Taschendiebstahl sind nicht weniger lukrativ. Wo ist die Polizeipräsenz, die hier hilfreich den Opfern zur Seite steht? Eine Forderung danach gibt es nicht, aber im Internet sollen 2000 Cybercops Phishing verhindern? Wie sollen sie das tun...?

Man könnte den Spieß auch mal umdrehen!

Die Finanzkrise wurde weder vom Internet noch im Internet ausgelöst. Gierige Bänker und Investmentmanager haben ganze Wirtschaftszweige in den Ruin getrieben. Staat und Bürger müssen die Schuldenlast und die Verantwortung tragen, während inzwischen wieder bekannt wurde, dass die Verursacher längst wieder ihr frevelhaftes Treiben unter den Augen des Gesetzgebers fortsetzen. Wo sind die Stimmen, die nach Zensur in der Finanzwelt rufen?

Kürzlich sah ich einen Bericht bei Panorama, wo die Regierung den Managern trotz staatlichen Subventionen millionenschwere Boni und Gehälter billigt, die vorher medienwirksam von den gleichen Leuten kritisiert wurden. Wo bleibt in dieser Offline- Welt der Ruf nach Regulierung?

Blamabel wird der Ruf der Politiker und Lobbyisten nach besserer Kontrolle des Internets, wenn man sich den Skandal um die Puma- Panzer anschaut. Wäre es nicht sinnvoller und zweckmäßiger, unsere politischen Entscheidungsträger unter bessere Kontrolle zu stellen, bevor man das Internet zensieren möchte? Irgendwie kommt es mir vor, als wollten die Politiker und ihre Lobbyisten von sich selbst ablenken...

Dass Ursula von der Leyen kürzlich in Sulzbach (Saar) eine Propaganda- Veranstaltung des hiesigen CDU- Ortsvereines für ihren verlogenen Kampf gegen Kinderpornographie genutzt hatte, hätte man sich denken können. Obwohl ich auf Anfrage beim betreffenden Veranstalter die Möglichkeit, Fragen an Frau von der Leyen diesbezüglich stellen zu können, Zustimmung erfahren hatte, war dies im Laufe der Veranstaltung zu keiner Phase möglich. Demokratie ist eben, was die Demagogin Ursula von der Leyen allein für sich beansprucht.


Eine ausführliche Analyse werde ich mir sparen, es gibt sie bereits: Argumentationsprüfung

Update: Der Originalbericht des Verfassers Jan aka Urpils:

So - nachdem mein Video sich erfreulicherweise so schön verbreitet hat, hier noch meine Eindrücke vom Abend des "Zensursulavideos":

Ich konnte es nicht so recht verstehen, wieso ausgerechnet in unserem kleinen Kaff Frau von der Leyen zum Wahlkampf anwesend sein musste oder wollte - aber die Gelegenheit, ihr persönlich einige Fragen zu stellen und die folgenden Reaktionen zu erleben, konnte und wollte ich nicht verpassen. Deswegen dachte ich mir, eine etwas längere Anfrage aus, in der ich mich zunächst bei ihr dafür bedanken wollte, dass sie es geschafft hatte, eine so große Menge von bisher politisch wenig aktiven Menschen in die Piratenpartei oder andere Organisationen zu schicken, um ENDLICH gegen den stetigen Überwachungs- und Einschränkungswahn der aktuellen Regierung vorzugehen. Weiterhin war mir klar, dass sie mir rhetorisch vollkommen überlegen ist, weswegen ich mich auch nicht auf fachliche Einzelheiten beschränken wollte. Vielmehr gedachte ich, ihr zu sagen, dass ich sie für intelligent genug halte, dass sie WEIß, welche Auswirkungen Internetsperren wirklich haben, und wie sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren könne, die Büchse der Pandora geöffnet zu haben. Im Laufe ihrer Rede war mir jedoch sehr - SEHR - schnell klar, dass sich diese Frage erledigt hatte... Die Schärfe und Verlogenheit ihrer Ansprache machte es mir einfach unmöglich, auch nur ein positives Wort an sie zu richten - selbst wenn es ironisch wäre. Nachdem sie mit einem Streifzug über Familienpolitik, die Finanzkrise und Hervorheben von verschiedenen "Glanzleistungen" der CDU tosenden Beifall erntete, begann ihre - nun bekannte - Rede zu den Internetsperren. Das war einer jener Momente, den ich nie wieder vergessen werde. In den Gesichtern der Anwesenden las ich ausschließlich Zustimmung, Anerkennung und Freude über die Ministerin, wohingegen meine Gedanken eher darum kreuzten, dass ich mich im falschen Film fühlte...

Mir lief eine Gänsehaut über den Rücken, als der Saal zu applaudieren begann - ich fühlte mich in ein Dokumentarvideo versetzt, dass das hörige Volk vor einem hetzenden und geisteskranken Diktator zeigt. Vielleicht kennt man dieses Gefühl aus Geschichtsdokumentationen, dass man die unglaubliche Euphorie und Zustimmung, die solche gefährlichen Menschen erhielten nicht fassen kann... Noch viel schlimmer ist es, wenn man wirklich mittendrin ist und man keinen rettenden Anker, keinen Funken von Infragestellen oder Zweifel im jubelnden Publikum erkennt. Zu diesem Zeitpunkt war ich wütend, frustiert, enttäuscht, geschockt...

Kurz nach ihrer Rede verschwand sie vom Podium und wurde noch mit Dankesworten eines Lokalpolitikers verabschiedet. Dabei hielt ich es einfach nicht mehr aus und riss halb vor Verzweiflung, halb vor Wut die Hände in die Luft und rief, um auf mich aufmerksam zu machen, dass ich etwas dazu sagen wollte, aber dies wurde professionell ignoriert, während 3 Sicherheitsmänner, unsere geliebte Familienministerin zu ihrem dunklen Dienstfahrzeug begleiteten. Am Ausgang wartete das lokale Fernsehen und erhielt ein "was für eine tolle und sympathische Frau" nach dem anderen von den Gästen, weswegen mich WIEDER der Frust ergriff und ich eine Gegenstimme abgegeben habe. Da ich jedoch nach dieser Rede ziemlich entsetzt war und kaum klar denken konnte, kam dabei natürlich auch nichts Sinnvolles heraus - ich hätte mich selbst für verrückt gehalten, wenn ich mich im Fernsehen gesehen hätte ;) (bin halt kein geübter Politiker, der bedeutungsschwanger nichts aussagen kann). Jedenfalls erwähnte die Presse am nächsten Tag mit keinem Wort, dass es eben nicht ausschließlich positive Reaktionen gab...

Deswegen appelliere ich an jeden Einzelnen, der erkennt, dass wir uns auf einem gefährlichen Weg befinden, dass er in seinem Bekanntenkreis ein Bewusstsein für die aktuellen Geschehen vermitteln, über Themen wie Vorratsdatenspeicherung, Internetsperren, elektronische Gesundheitskarte usw. aufklärt und so viele kritisch denkende Menschen wie möglich aktiviert, damit wir unser Anliegen in die Politik tragen. Die vielen Opfer, die für ein freies Leben gekämpft und gelitten haben, sollen dies nicht umsonst getan haben!

Erklärung des Ausdrucks "Urpils". Es handelt sich hierbei um eine bestimmte Biersorte einer regionalen Brauerei, welche im Einzugsbereich sich großer Beliebtheit erfreut. Für Saarländer ist ein solches Pseudonym nichts Ungewöhnliches und könnte eine gewisse Verbundenheit zum gleichnamigen Gerstensaft ausdrücken (reine Spekulation).



Gebetsmühlenartig wiederholt diese Frau ihre Lügenkampagne - widerlich!


Hier geht's zum vorherigen Artikel:...denn sie wissen (nicht), was sie tun!

Mittwoch, August 12, 2009

...denn sie wissen (nicht), was sie tun!

Das Ende der Privatsphäre...

(Der Weg in den Überwachungsstaat) ist der Titel eines Buches von Peter Schaar. Wer nicht weiß, wer Peter Schaar ist, sollte eigentlich schnell seinen Computer aus der Steckdose ziehen und sein Handy irgendwo weit weg vergraben. Vielleicht übertreibe ich ein wenig mit meiner subtilen Forderung und möchte damit nachhaltig bezwecken, dass man sich nicht an die Kommunikationsmedien prostituieren sollte.

Die Internetzensur ist eines der erstrebenswertesten Ziele von Machthabern jeder politischen Orientierung, wie uns unlängst durch das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen bewiesen wurde. Was nützt uns eine Demokratie, deren Führungselite im eigenen Volk ausnahmslos Terroristen, Pädophile, Links- wie Rechtsradikale und viele weitere Abstufungen von Kriminellen vermutet? Eine düstere Perspektive offenbart sich denjenigen, die die Zeichen der Zeit erkannt haben wollen und diese zu deuten versuchen...

Es würde zu weit führen, alle Puzzlesteine des Bestrebens nach dem "Gläsernen Bürger" zusammenzufügen und dies überlasse ich gerne denjenigen, deren Interesse ich vielleicht wecken konnte. Ich möchte allein an einem Puzzle- Teilchen aufzeigen, wie raffiniert ein ausgeklügeltes Komplott vor den Augen der Öffentlichkeit geschmiedet werden kann.

Das bereits erwähnte Gesetz gegen die Bekämpfung von Kinderpornographie wurde am 18. Juni 2009 von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen. Entgegen aller Einwände von IT- und Rechtsexperten wurde ein Gesetz verabschiedet, welches völlig untauglich für das eigentliche Vorhaben, der Bekämpfung von Kinderpornographie, ist. Fakten wurden bewusst ignoriert und mit einer beispiellosen Lügenkampagne hat man dem Volk die Notwendigkeit dieser Maßnahme quasi intravenös ins Denkschema eines Gutmenschen eingeflößt. (Die Hintergründe und Fakten findet man übrigens in weiteren Beiträgen innerhalb dieses Weblogs, sodass ich Einzelheiten nicht wieder gesondert ausführen möchte, die nicht schon dokumentiert sind.)

Unterstützt durch Medien und Lobbyisten mit größtenteils politisch konservativer Gesinnung und Verflechtungen in parteipolitische Wertvorstellungen, konnte die Bevölkerung fast uneingeschränkt von der Notwendigkeit einer schleichenden Zensur des Internets überzeugt werden. Die vergleichsweise wenigen "Aufständigen", die ausnahmslos aus der gerne als negativ dargestellten "Netzgemeinde" stammen, dachte man offensichtlich, ignorieren zu können. Entgegen aller Erwartung der Politelite entzündete sich allerdings ein virtuelles Feuer, das sich nicht mehr löschen ließ, nicht zuletzt wegen dieses abgrundbösen Internets, welches sich irgendwie nicht zensieren lassen wollte.

Man hatte nicht damit gerechnet, dass in der Informationstechnolgie offensichtlich entgegen der Politik jeder Ablauf peinlich genau protokolliert und dokumentiert werden kann, sodass man beinahe mit mathematischer Präzision vielerlei Dinge rekonstruieren kann. Es war somit möglich, die Lügenkampagne der Ursula von der Leyen aufzudecken und zumindest einen Teil der Öffentlichkeit wach zu rütteln. (Ich möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich den beherzten Leuten aus der "Onlinewelt" wie die Macher von netzpolitik.org, dem Arbeitskreis Zensur, Franziska Heine und natürlich allen anderen Mitstreiten gegen die Internetzensur danken, ohne die womöglich die Lage noch viel schlimmer wäre.)

Trotz überwältigender Online- Petition konnte man die Regierung vom Plan der Internetzensur per Gesetz nicht abbringen. Es nutzten keine Beweise gegen die nachgewiesenen Lügen und sogar Prognosen, dass ein einmal als Zensurinstrument installiertes System auf andere Bereiche als Kinderpornographie sehr einfach ausgeweitet werden könnten, wurden mit verlogenem Aktionismus abgewehrt.

Zu dumm nur, dass die Lobbyisten nicht abwarten konnten, ihre eigenen Begehrlichkeiten öffentlich einfordern zu wollen. Kinderpornographie kann man nun ja nachweislich mit dem verabschiedeten Gesetz nicht wirklich bekämpfen, aber Zensur ist damit dennoch realisierbar. Dafür braucht es allerdings eine neue Gesetzesgrundlage, da der begangene Verfassungsbruch nicht noch einmal in so kurzer Zeit vollzogen werden kann.

Nun lehne ich mich mit meinen weiteren Ausschweifungen ganz weit aus dem Fenster und bin mir durchaus darüber im Klaren, dass ich keine Beweise dafür besitze und es auch völlig anders verlaufen könnte, wie ich spekuliere...

Das ZugErschwG sollte eigentlich zum 1. August 2009 in Kraft treten. Das federführende Wirtschaftsministerium unter Leitung von Dr. Karl- Theodor zu Guttenberg hat allerdings das Gesetz zur Notifizierung zur EU entsendet, was bedeutet, dass die Zensursula- Posse bis zum 8. Oktober 2009 auf das politische Eis gelegt wurde. Zwischenzeitlich und zwar am 27. September ist zufällig Bundestagswahl und böse Zungen behaupten jetzt, dass das Gesetz aufgrund des sog.

Grundsatzes der Diskontinuität, nicht mehr zum Einsatz kommen könne. Unter anderem sei auch die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten damit hinfällig. Aus dem Wirtschafts- sowie dem Familienministerium kamen gegenläufige Aussagen, jedoch empfand ich die doch recht sanfte Unruhe um das gescheiterte termingerechte Inkrafttreten des Gesetzes persönlich bemerkenswert. Ist doch sonst Ursula von der Leyen bekanntermaßen sehr lautstark und medienwirksam wahr zu nehmen, wenn sie nicht bekommt, was sie will, so hielt sie sich verdächtig zurück...

Selbst wenn man davon ausgehen sollte, dass Horst Köhler im Amt des Bundespräsidenten das ZugErschwG bewilligen würde, steht dem unsäglichen Gesetz der Gang zum Bundesverfassungsgericht noch bevor. In der Hoffnung, dass damit dem Unsinn ein Ende gemacht wird, blicke ich in die Zukunft, wäre da nicht dieses sich hartnäckig haltende Misstrauen gegen solche Schwebezustände.

Damit komme ich wieder zurück auf Peter Schaar, dem Bundesdatenschutzbeauftragten und ich wollte von ihm wissen, wie er sein weiteres Vorgehen einschätzt. Es wurde ja bekanntlich im Gesetz in 2. Auflage beschlossen, dass ein fünfköpfiges Gremium von ihm bestellt wird, welches quartalsweise und stichprobenartig die geheime Sperrliste des BKA überprüfen solle. Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass zum 1. August 2009 diese Aufgabe klar definiert sein sollte, denn laut Gesetz soll es auch jederzeit möglich sein, dass dieses Gremium die Liste nach eigenem Ermessen überprüfen kann. Das war Grund genug für mich, dieser Sache nachzugehen, nicht zuletzt deswegen, dass bislang niemand die genaue Vorgehensweise definiert hat.

Folgende Anfrage richtete ich also an die Behörde des Datenschutzbeauftragten:

Guten Tag,
ich habe sehr intensiv die Debatte um das kürzlich verabschiedete Zugangserschwerungsgesetz verfolgt...Ungeachtet des Nutzens dieser Sperrmaßnahmen interessiert mich ein völlig anderer Sachverhalt, der nicht wirklich in der Gesamtheit der Debatte zum Tragen kam: Wie soll die Kontrolle durchgeführt werden?
Es ist mir durchaus bekannt, dass quartalweise stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden sollen und bei Bedarf auch jederzeit, doch diese Aussage kann nicht wirklich befriedigend sein, abgesehen davon, dass ich die Kontrollintensität sowieso für lächerlich halte, wenn man davon ausgeht, dass täglich im Schnitt 200 neue Einträge in die Liste aufgenommen werden
sollen (laut Angaben von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, deren Aussagen in diesem Zusammenhang ohnehin nie wirklich stimmten). Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass das BKA mit einer Excel- Tabelle als Sperrliste arbeiten wollte, welche es täglich an die Provider übermitteln wollte. Erst auf vehementes Drängen seitens der Provider konnte man die
Behörde überzeugen, dass diese Art des Datentransportes ungeeignet und zudem unsicher ist. Nun stellt sich mir als IT'ler die Frage, welche Leute beim BKA werden mit einem so heiklen, sicherheitsrelevantem Thema beauftragt, wenn diese Leute nicht einmal die Unzulänglichkeit eines unverschlüsselten Dateiformates bedenken und diese brisanten Daten womöglich sogar als
lapidare Sammel- Email versenden? Es wäre also wünschenswert, dass man die Form einer sicheren Datenübermittlung definiert. Verschlüsselt per VPN- Tunnel könnte man ja akzeptieren? Schließlich muss man sich auch fragen, wie die Kontrollen der Sperrlisten
durchgeführt werden? Versendet das BKA ebenfalls die Sperrliste als Excel- Tabelle im Emailanhang an die Datenschützer? Das wäre natürlich lächerlich. Selbst wenn die Datenschützer ohne Ankündigung beim BKA vorstellig werden würden, könnten sie ja überhaupt nicht wissen, ob sie die tatsächliche Liste vorgelegt bekommen, womöglich auch als Excel- Liste...
Wie wurde denn nun sichergestellt, dass die Kontrolleure auch tatsächlich die echte, aktuelle Sperrliste kontrollieren? Über eine aussagekräftige Antwort würde ich mich freuen.


Am 10. August 2009, man beachte das Datum, erreichte mich folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr *,
es trifft nicht zu, daß die "Überwachung" der Sperrliste meiner Behörde zugeteilt wurde. Das unabhängige Expertengremium, das die Sperrliste überprüfen soll, wird von mir lediglich bestellt, d.h. die Mitglieder werden von mir ausgewählt. Dieser Prozeß ist noch nicht abgeschlossen. In welcher Weise die Kontrollen durchgeführt werden, wird das Gremium selbst festlegen. Ich gehe davon aus, daß entsprechende Informationen zu gegebener Zeit
veröffentlicht werden.
Zu Fragen bzgl. der Sperrliste wenden Sie sich bitte an das zuständige BKA. Sicherlich haben Sie den Medien entnommen, daß das Gesetz sich derzeit im Notifizierungsverfahren in Brüssel befindet. Mit dem Inkrafttreten ist nicht vor Oktober zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen


Es ist also weit nach dem eigentlichen Inkrafttreten des Gesetzes noch gar nicht definiert, wie man eine solche Prüfung durchführen will. Entweder muss ich dem Gremium bzw. Peter Schaar unterstellen, nicht mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen zu sein oder es war in gewissen (Regierungs)kreisen schon vorab bekannt, dass dieses Gesetz nicht pünktlich umgesetzt werden würde. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Peter Schaar so unvorbereitet ein solches Thema weitgehend planlos angegangen wäre? Man mußte davon ausgehen, dass faktisch zum 1. August 2009 eine Überprüfung der Sperrliste hätte stattfinden können. Demnach hätte auch zwangsläufig ein klar definiertes Verfahren bereit stehen müssen, was ja offensichtlich nicht so ist. Dies läßt einzig und allein den Schluss zu, hält man Peter Schaar für einen verantwortungsvollen Datenschützer, dass bereits in seiner Behörde deutlich vor dem Stichtag 1. August 2009 bekannt war, dass dieses Gesetz nicht rechtzeitig in Kraft treten würde.

Dies würde auch die derzeitige Lässigkeit der federführenden Ministerien erklären. Irgendwie gewinne ich mehr und mehr den Eindruck, das ZugErschwG ist seinen Schöpfern plötzlich gar nicht mehr so wichtig, zumindest in der jetzigen Form. Ursula von der Leyen nimmt ihr einstiges Lieblingsprojekt augenscheinlich bewußt aus jeglicher Wahlkampfveranstaltung heraus. Was kürzlich noch so wichtig erschien, nämlich die scheinbare Bekämpfung der Kinderpornographie, die im Eiltempo durch ein Gesetz medienwirksam umgesetzt werden sollte, hat offenkundig an Brisanz verloren? Ob nun der nach Brüssel am 7. Juli 2009 zur Notifizierung versendete Gesetzestext die zunächst falsche Fassung war und die später korrigierte Fassung das Inkrafttreten des Gesetzes bis mindestens zum 1. November hinaus zögert, spielt eine untergeordnete Rolle. Deutlich zu erkennen ist in jedem Fall, dass mindestens eine Verzögerung, des für den Wahlkampf eher schädlichen Themas, beabsichtigt war.

Die Strategie für die CDU/CSU wird aufgehen. Man hat zu Beginn des Wahlkampfes ein Thema (Kinderpornographie) aufgegriffen, um damit Wählerstimmen zu mobilisieren. Zunächst hatte man nicht mit den bekannten Reaktionen gerechnet, die als Nebenwirkungen schlechte Umfragen bescheren könnten, hat aber mit Ursula von der Leyen in Assoziation mit der Kinderpornographiebekämpfung durchaus phychologisch eine clevere Taktik angewendet. Dass ausgerechnet die SPD mit der Zustimmung zum Gesetz, zu einer Zeit als es schon sehr umstritten war, den Unmut von der CDU/CSU weg und auf sich selbst lenkte, bezeichne ich als schiere Dummheit. Dass sich ausgerechnet noch weitere SPD- Politiker in der Folgezeit nicht allein am Streitthema ZugErschwG nasse Füße geholt hatten, sollten die CDU/CSU Funktionäre mit Genugtuung wahrgenommen haben. Es könnte für die CDU/CSU nicht prächtiger laufen, solange das Notifizierungsverfahren den 27. September überdauert.

Man braucht kein Hellseher zu sein, um zu prognostizieren, dass die CDU/CSU wohl (am ehesten) mit der FDP in der kommenden Legislaturperiode die Regierung bilden wird. Dennoch möchte ich an die mißbrauchten Kinder erinnern, die für einen aus meiner Sicht schäbigen Wahlkampf erneut missbraucht wurden.

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Freitag, August 07, 2009

Das Zugangser-schwesig-gesetz und wie Brigitte Zypries das Internet erklärt..

Irgendwie bin ich etwas überrascht, dass sich gerade und ausgerechnet Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit meiner provokanten Nachfrage beim Portal abgeordnetenwatch aus der Reserve locken ließ.
Die Chefin der obersten juristischen Behörde muss sich doch einfach in rechtlichen Dingen auskennen...?
Im Welt- Interview überraschte sie mich durchaus mit neuen Erkenntnissen und somit wollte ich mich vergewissern:

Blau: ich auf abgeordnetenwatch
Rot: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf abgeordnetenwatch


Guten Tag Frau Zypries,
im "Welt"- Interview tätigten Sie einige Aussagen, die ich gerne genauer erläutert hätte, da irgendwie der Wahrheitsgehalt nicht wirklich erkennbar ist.

"Schon in meiner Jugend war das Mitschneiden von Musik aus dem Radio üblich, damals auf Tonbändern oder Kassetten. Es gibt also eine gewisse Tradition zu glauben: Man darf das."

Musik- Mitschnitte in Online- Radios im Internet sowie im konventionellen Radio sind meines Wissens völlig legal, heute wie früher, sofern man diese nicht (kommerziell) weiter verbreitet oder irre ich mich da?

Die Antwort darauf lautete (und ich muss zugeben, dass ich sie nicht umfassend verstehe):

Was den Mitschnitt von Musik aus dem (Internet-) Radio betrifft: Sie irren sich, ganz so einfach ist es nämlich nicht. Grundsätzlich darf ein Mitschnitt nur mit Einwilligung des Rechtsinhabers erstellt werden. Denn jeder Mitschnitt stellt eine Vervielfältigung des Musikstücks dar. Hierzu ist nur der Rechtsinhaber berechtigt. Der Mitschnitt ist deshalb grundsätzlich nicht erlaubt. Wie ich in dem von Ihnen zitierten Interview im Weiteren ausgeführt habe, gilt dieses Verbot jedenfalls dann, wenn man das Musikstück nicht nur für sich privat kopiert. Es gibt also eine Ausnahme vom Verbot: Die Privatkopie (§ 53 UrhG). Eine zulässige Privatkopie setzt allerdings nicht nur voraus, dass die Musik nur zum eigenen, privaten Gebrauch mitgeschnitten und verwendet wird. Darüber hinaus darf beim Mitschneiden kein Kopierschutz umgangen werden und die Vorlage, von der kopiert wird, darf nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht worden sein. Jegliche mittelbare oder unmittelbare Nutzung des Mitschnitts zu Erwerbszwecken ist natürlich ebenfalls unzulässig.

Die Antwort ist sehr umfassend, doch erkenne ich irgendwie nicht, was ich falsch verstanden habe? Wenn ich doch ein Musikstück im Online- Radio mitschneide und dies ohne kommerzielle Hintergedanken mache, also privat nutze, handele ich doch nicht gesetzwidrig? Wo liegt nur mein Denkfehler?

Aber es gibt ja auch noch den IT- technischen Part meiner Korrespondenz mit Frau Zypries:

"Man bewegt sich anonym, es gibt keine soziale Kontrolle."

Auch hiervon habe ich als IT´ler ein anderes Verständnis. Erklären Sie mir bitte, wie man im Internet anonym unterwegs sein soll? Das mag zwar grob die Vorstellung von Laien sein und diese praktizieren sowas sogar in ihrer Einfältigkeit, doch gerade beim illegalen Musik- Filesharing haben windige Abmahnanwälte anschaulich bewiesen, dass diese sog. Anonymität nicht so existiert, wie Sie es darstellen. Also was bitte verstehen Sie unter Anonymität im Internet?

Die Antwort von Frau Zypries muss ich jetzt allerdings aufgliedern, sonst wird es zu undurchsichtig:

welche genauen technischen Abläufe Ihnen vorschweben, die Sie zu der Auffassung bringen, der Nutzer sei im Internet nicht regelmäßig "anonym unterwegs", vermag ich nicht zu beurteilen.

Es ist nun eben so, dass jeder PC, der am Internet teilnehmen möchte, eine IP- Adresse erhält. Es ist für die Ermittlung der Person relativ unerheblich, ob eine dynamisch oder statische IP- Adresse providerseitig vergeben wurde.
Diese IP- Adresse identifiziert genau den PC, der mit dem entsprechenden Netz in Kommunikation steht und natürlich auch den entsprechenden Nutzer, falls es erforderlich sein sollte. Das könnte man in etwa adäquat mit einer Sozialversicherungsnummer oder dem amtlichen Kennzeichen eines Kraftfahrzeuges vergleichen. Im Bezug auf das Internet, kann der Provider somit punktgenau nachvollziehen, wer, wann, wie lange und evt. auch wo Zugriff auf welche Inhalte hatte. Letzteres wird jeweils vom besuchten Server protokolliert. Unter Umständen lassen sich sogar die Verbindungswege nachverfolgen und dank Vorratsdatenspeicherung lässt sich dies sogar noch ein halbes Jahr später nachvollziehen. Das ist nun nicht meine ganz eigene Auffassung, sondern sind rein technische Fakten. Ein Nutzer ist keinesfalls anonym unterwegs, wie Frau Zypries offensichtlich immer noch annimmt. Es ist für den Provider nicht allzu schwer, diese angebliche Anonymität aufzuheben. Abmahnanwälte im Auftrag der Musikindustrie verdienen recht gut an dieser Scheinanonymität, indem sie Strafanzeige stellen und Akteneinsicht beantragen. Das nenne ich nun wirklich nicht Anonymität...

Er ist es doch(zumindest staatlichen Stellen gegenüber) fast immer, insbesondere wenn er, wie heutzutage meist der Fall, eine dynamische IP-Adresse zugewiesen bekommt. Diese kann nur mit besonderen technischen Vorkehrungen, wie sie teilweise von Rechteinhabern zur Ermittlung sog. illegaler Downloads genutzt werden, oder in besonders gelagerten Fällen, insbesondere zur Aufklärung schwerster Straftaten, auf die diese IP-Adresse nutzende Person hin verfolgt werden.

Wenn also Abmahnanwälte recht einfach an die personenbezogenen Daten von Musiktauschbörsennutzern gelangen, dürfte es doch für BKA & Co. (zumindest staatlichen Stellen gegenüber) nicht soviel schwerer fallen?
Eigentlich sagt Frau Zypries genau das, was ich zuvor versucht habe, zu erklären. Anonymität endet dort, wo die Identität ermittelt werden kann. Wie wäre es sonst möglich, dem Fahrer bzw. Halter eines Kraftfahrzeuges einen Bußgeldbescheid zustellen zu können? Die Politesse kennt die einzelnen Verkehrssünder, denen sie ein kleines lustiges Zettelchen unter den Scheibenwicher klemmt, sicher nicht alle persönlich?

Und dass auch die meisten Nutzer dies so sehen, bestätigen nicht nur die kriminellen Inhalte, die neben vielen nützlichen und wichtigen Informationen über das Internet verbreitet werden, sondern das sehen Sie ausweislich Ihrer Frage ja auch selbst so. Auch könnte es an eben dieser Anonymität liegen, dass es der auf ihre Selbstregulierung pochenden community bislang noch nicht einmal im Ansatz gelungen ist, zumindest den extremsten Auswüchsen krimineller Umtriebe im Netz Einhalt zu gebieten.

Ich sehe das allerdings keineswegs so, sondern habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass viele User dem Irrglauben der Anonymität unterliegen, wie Frau Zypries nach wie vor auch.
Dass Frau Zypries zum Schluss doch noch in Polemik verfällt, indem sie die Internet- Community für die Vernachlässigung krimineller Umtriebe verantwortlich macht, finde ich ausgesprochen schade und führe es auf ihren Kenntnisstand bezüglich der Internet- Anonymität zurück, was allerdings keine Rechtfertigung für das Unvermögen der Behörden sein darf. Ich zitiere an dieser Stelle lieber nicht einen legendären Ausspruch von Dieter Nuhr...

Ach so, Frau Zypries konnte übrigens keinen ausländischen Provider benennen, der im Bezug auf Kinderpornographie nicht kooperiert...

Im Wahlkampf muss die SPD allmählich Gas geben, nachdem Ulla Schmitt's Dienstwagen und die Zustimmung zum Zugangserschwesiggesetz die Umfrageergebnisse von Frank Walter Steinmeier und sein Kompetenzteam 2009 nicht sonderlich vielversprechend aussehen lassen. Was man mir womöglich als Rechtschreibfehler anlasten könnte, ist in diesem Fall eine beabsichtigte Wortspielerei und resultiert aus den geistigen Auswüchsen der SPD- Familienexpertin Manuela Schwesig während eines Interviews in der Passauer Neuen Presse .

...Kindesmissbrauch ist eines der schlimmsten Verbrechen, die es gibt! Dagegen muss hart vorgegangen werden. Die Täter müssen gestellt werden - auch über Grenzen hinweg. Wir müssen auch gegen Kinderpornografie im Netz vorgehen. Deshalb plädiert die SPD dafür, einschlägige Seiten zu löschen, wann immer möglich.

Damit verkündet sie nichts Neues und man könnte diese Aussagen auch zustimmend kurz überfliegen, hätte sie nicht anschließend ihre mangelnde Kompetenz doch noch dargeboten:

Auf die Frage - "Das Gesetz über Internet-Sperren für Kinderpornoseiten ist immer noch nicht in Kraft. Droht es zu scheitern?" - scheint der Wahlkampf gegenüber einer fachlich kompetenten Stellungnahme Vorrang zu haben:

Das Hin und Her haben zwei von der Union geführte Ministerien zu verantworten. Für diese Hängepartie habe ich nicht das geringste Verständnis. Das hält einen besseren Kinderschutz auf!

Sie hat offensichtlich die Unzulänglichkeiten des Zugangserschwerungsgesetzes noch nicht realisiert und erweist so dem Kompetenzteam von Steinmeier nachhaltig einen Bärendienst...
Gerne würde ich mir von Manuela Schwesig den besseren Kinderschutz anhand des Zugangserschwesiggesetzes erklären lassen.

Update: Offensichtlich ist Manuela Schwesig Mitglied im Deutschen Kinderschutzbund , welcher mit anderen Kinderschutzorganisationen eine gemeinsame Stellungnahme im Internet veröffentlicht hat(te):
http://www.dksb.de/upload/dksb/downloads/Gemeinsame_Stellungnahme_26_5_09.pdf
Aus dieser Stellungnahme geht klar hervor, dass sich die diversen Organisationen hinter die Sperrpläne der Regierung stellen.
Nachdem ich am 10. August 2009 in einer Email an alle beteiligten Kinderschutzorganisationen Kritik an deren Position geübt hatte und darauf verwies, dass inzwischen keine der aufgeführten Argumente für Internetsperren mehr der aktuellen Faktenlage Stand halten könnten, erreichte mich am 11. August 2009 eine Antwort vom Deutschen Kinderhilfswerk mit dem Verweis auf eine überarbeitete Stellungnahme, die deutlich von der "alten" abweicht und sich weitgehend an der tatsächlichen Faktenlage orientiert: http://www.dkhw.de/cms/index.php?option=com_content&view=article&id=550:loeschen-von-kinderpornographie-im-internet&catid=85:aktueller-kommentar&Itemid=133

Die "alte" Stellungnahme ist immer noch über Direktlink erreichbar und wird womöglich extra für Manuela Schwesig zur Verfügung gehalten bzw. sind sich nicht alle Kinderschutzorganisationen einig über den Sachverhalt?

...und noch ganz wichtig für alle, die den rechtfreien Raum nicht kennen:

Ich habe ihn gefunden, den sagenumwobenen "rechtsfreien Raum". Wer den Wegweisern folgt, die von Politik, konventionellen Medien und sonstigen Internetausdruckern aufgestellt worden sind, landet irgendwie immer im Internet. Doch dort ist er gar nicht, der "rechtsfreie Raum", dort ist all das auch verboten, was im realen Leben sowieso verboten ist. Wer verwendet den Begriff "rechtsfreier Raum" am häufigsten? Es sind die Abgeordneten, die das Internet zensieren wollen. Und schon hat man ihn gefunden, den "rechtsfreien Raum". Man nennt ihn nur anders in der gehobenen Fachsprache, den "rechtsfreien Raum". Immunität klingt doch viel besser und dünstet nicht so den fauligen Geruch des Niederträchtigen aus. "Abgeordnete genießen Immunität" ist so eine Floskel, die gerne benutzt wird, um die Sachlage entsprechend genüsslich darzubieten. Auch Diplomaten, die meistens auch der Spezies "Politiker" zuzuordnen sind, dürfen die süßen Früchte der Immunität kosten. Ich möchte gar nicht erklären, was Immunität im einzelnen bedeutet, denn ich möchte dem Leser nicht den Genuss rauben, dies selbst zu recherchieren bzw. zu "ergooglen" (wie man in der Internet- Community dies ausdrückt). Besonders erheitert hat mich die Erkenntnis, dass eine Suchanfrage nach der Phrase "Immunität genießen" 16300 Treffer bescherte. Schaut man sich einige Ergebnisse noch genauer an, stellt man schnell fest, dass der "rechtsfreie Raum" die Sache auch recht treffend beschreiben würde, es kommt eben auf den Blickwinkel an. Dass Immunität weder an virtuelle noch an physische Grenzen gebunden ist, sollte nicht unerwähnt bleiben...

Hier geht's zum vorherigen Artikel: An das Bundesministerium für Famile, Senioren, Frauen und Jugend

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Mittwoch, August 05, 2009

An das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums,

ich fordere Sie hiermit auf, auf Ihrer Internetpräsenz die FAQ- Seite zu den Zugangssperren (http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=119244.html)
umgehend zu korrigieren bzw. falsche Aussagen zu entfernen. Es ist einer Bundesbehörde nicht würdig, öffentlich Unwahrheiten und Fehlinformationen zu publizieren. Es ist den Bürgern nicht zuzumuten, durch solche Publikationen vorsätzlich getäuscht zu werden. Auch ein Ministerium muss gemachte Fehler korrigieren. Die besonders zu beanstandeten Passagen habe ich farblich hervorgehoben. Rot sind die Textauszüge, die vom BMFSFJ publiziert werden, blau ist meine Begründung dazu und grün bezieht sich auf die kleine Anfrage der FDP- Fraktion. Orange sind Antworten auf die FDP- Anfrage, womit die Regierung sogar selbst zugibt, dass Unzulänglichkeiten bestehen.

Es ist in höchstem Maße unredlich, ein solch fehlerbehaftetes Dokument den Bürgern öffentlich zur Verfügung zu stellen. Ich verzichte darauf, Links zu den Recherchen und Fakten anzugeben, die eindeutig meine Beanstandungen rechtfertigen. Bei Bedarf kann ich diese gerne nachreichen, doch bin ich der festen Überzeugung, dass Sie bereits die Quellen bestens kennen.

Fragen und Antworten zu Zugangssperren im Internet (Access Blocking)
(Stand: 28. Juli 2009)
Das Thema wirksamer Zugangssperren für Internetseiten, die Bilder des sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen, beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier im Überblick.

Wie genau ist Kinderpornografie definiert und wie hat sich das Angebot im Internet entwickelt?
Kinderpornografie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. In Deutschland ist die Verbreitung harter Pornografie verboten. Nach § 184b StGB werden Verbreitung, Erwerb und Besitz pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Dennoch steigt der Vertrieb von Kinderpornografie über das Internet: Eine deutliche Zunahme der Fallzahlen kann in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2008 im Bereich der Verbreitung pornografischer Schriften (Erzeugnisse) registriert werden (+ 14,5 Prozent auf 18.264 Fälle). Allerdings hat der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornografie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB um 24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen. Aus den Ermittlungsverfahren wissen wir, dass einzelne Seiten 50.000 Mal im Monat geladen werden.
Auf die kleine Anfrage der FDP- Fraktion konnte die Bundesregierung keine fundierten Belege für diese Behauptungen vorlegen. Die Antwort auf die Frage, welche Erkenntnisse die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung im Internet besitzt, lautete: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftliche Erkenntnisse. Es gibt allerdings Untersuchungen in anderen Ländern...
Die Bundesregierung stützt sich auf den Jahresbericht der Internet Watch Foundation aus dem Jahr 2008 und auf Schätzungen der innerdeutschen Strafverfolgungsbehörden. Die Zahlen, die dabei herangezogen und sogar öffentlich publiziert werden, beinhalten keineswegs nachvollziehbare Fakten. Man beruft sich auf einen Bericht der National High Tech Crime Unit aus dem Jahr 2004, dass laut einer Kontenüberprüfung ein Umsatz von 1,3 Mio. Dollar verzeichnet wurde, welcher scheinbar durch kommerzielle kinderpornographische Websites generiert wurde. Ein eindeutiger Beweis kann diesbezüglich nicht erbracht werden, es handelt sich um Schätzungen, da eine klare Trennung von Kinderpornographie zu legaler Pornographie und anderen Leistungen gar nicht differenziert werden kann. Unter anderem jongliert man auch mit Zahlen vom Child Victim Identification Program, wobei es sich generell um Vermisstenmeldungen handelt, aber diese Zahlen einfach adäquat auf Kinderpornographie überträgt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik beinhaltet neben tatsächlichen Straftaten und Delikten auch jede Menge Anzeigen und Fälle, die später nicht zur Anklage führten oder gar keine Verurteilung nach sich zogen. Dennoch wird dreist das komplette Zahlenmaterial verwendet, ohne die irrelevanten Fälle zu subtrahieren, was die tatsächliche Zahl an echten Fällen deutlich reduziert hätte. Die aktuell vorgelegte Kriminalstatistik spricht sogar von deutlich zurückgehenden Zahlen, was nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass in die zur Argumentation herangezogene Kriminalstatistik auch umfangreiche Razzien eingeflossen sind, die den Durchschnitt naturgemäß verfälschen.

Der Großteil der Kinderpornografie wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten weltweit verbreitet; die Betreiber nehmen monatlich Millionenbeträge ein. Das Bundeskriminalamt geht davon aus, dass weltweit täglich etwa 1000 Seiten mit kinderpornographischen Inhalten aktiv sind. Bilder und Videos zeigen zunehmend Gewaltausübungen gegen Klein- und Kleinstkinder.
Auf die kleine Anfrage der FDP- Fraktion, auf welche Datengrundlage sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes stützt, wurde folgende Antwort gegeben:
Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland…

Das Internet bietet derzeit einen unkomplizierten und niederschwelligen Zugang zu kinderpornografischem Material. Viele der Täter finden hier den Einstieg. Dann sinken die Hemmschwellen weiter.
Diese Aussagen beruhen auf reinen Spekulationen…
Das Angebot im Netz steigt stetig. 1998 wurden im US-amerikanischen "Child Victim Identification Program" des "National Center for Missing und Exploited Children" bereits 100.000 "child abusive images" (Abbildungen kinderpornografischer Ausbeutung) registriert, diese Zahl ist Ende 2008 bereits auf 15 Millionen gestiegen.
Dieser Unsinn wurde bereits einige Zeilen zuvor relativiert…

Was regelt das geplante Kinderpornografiebekämpfungsgesetz genau?
Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten durch die Zugangsanbieter in Deutschland.
Das Bundeskriminalamt erstellt Sperrlisten, die Kinderpornografie im Sinne des § 184 b Strafgesetzbuch enthalten oder darauf verweisen und stellt sie täglich aktualisiert zur Verfügung. Es gilt der Grundsatz "Löschen vor Sperren". Das Bundeskriminalamt setzt nur dann entsprechende Einträge auf die Sperrliste, wenn andere Maßnahmen sich als nicht erfolgreich erweisen. Personenbezogene Daten, die aufgrund der Stoppmeldung anfallen, dürfen dabei nicht zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet werden. Ein beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bestelltes Expertengremium kann jederzeit Einsicht in die Sperrliste nehmen und die Einträge überprüfen.
Wenn keine personenbezogenen Daten verwendet werden sollen, wie kann man dann durch die Sperrmethode überhaupt Kinderpornographie eindämmen? Internetsperren auf der Basis von DNS Access Blocking haben nachweislich keinen Nutzen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. Es wird mit übermäßig hohem Aufwand ein vorübergehender Sichtschutz installiert, der in wenigen Sekunden selbst von ausgesprochenen Laien bei Bedarf überwunden werden kann. Der Kosten- Nutzen- Effekt steht in keinem Verhältnis.
Die Durchführung der Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten ist außerdem nicht transparent definiert. Selbst wenn ein Mitglied dieses Gremiums sich die Mühe machen würde, die Sperrliste komplett und täglich überprüfen zu wollen, wie kann überhaupt sicher gestellt werden, dass dieser Kontrolleur auch die echte, tatsächlich aktive Sperrliste prüft und nicht ein veraltetes oder gar manipuliertes Ersatzdokument zur Prüfung erhält? Finden diese Kontrollen ohne vorherige Ankündigung statt? Finden die Kontrollen direkt beim BKA statt? Sind Maßnahmen ergriffen worden, die Manipulation an der Sperrliste unmittelbar vor der Kontrolle ausschließen? Wer im IT- Umfeld arbeitet, weiß wovon ich rede und kann nachvollziehen, dass es genügend Möglichkeiten der Manipulation gibt und eigentlich nur IT Fachleute eine Manipulation an den Daten erkennen könnten, wenn überhaupt.

Auf der anderen Seite verpflichtet das Gesetz alle privaten Diensteanbieter zu entsprechenden Zugangserschwerungen, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein Kommunikationsnetz für mindestens 10 000 Teilnehmer ermöglichen. Es ist technologieneutral formuliert. Die Zugangserschwerung muss aber mindestens auf DNS-Ebene erfolgen, schließt aber auch tiefer gehende Sperrtechniken ein. Dies kann einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeuten, so dass für diesen Fall die mögliche Einschränkung von Grundrechten ausdrücklich gesetzlich geregelt und im Gesetz entsprechend zitiert wird.

Welche Seiten sollen durch das geplante Kinderpornografiebekämpfungsgesetz gesperrt werden?
Es geht ausschließlich darum, den Zugriff auf kinderpornografische und damit illegale Inhalte zu erschweren. Die Zugangssperren betreffen nicht die Individualkommunikation, sondern dienen der Verhinderung des Abrufs von an die Allgemeinheit gerichteten kinderpornografischen Inhalten. Die Sperrungen blocken den Zugriff auf bekannte Kinderpornoseiten - egal, wo auf der Welt die Anbieter der Inhalte sitzen. Seiten, die von Deutschland aus ins Netz gestellt werden, werden bereits blockiert. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass täglich Zehntausende Zugriffe verhindert werden (zum Beispiel 15.000 bis 18.000 in Norwegen). Übertragen auf Deutschland hieße das, dass 300 000 bis 450 000 Seitenaufrufe verhindert werden könnten. Sperrungen werden seit vielen Jahren mit Erfolg in Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Italien, der Schweiz, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea, Kanada und Taiwan durchgeführt.
Diese Aussage ist bewiesenermaßen eine Lüge. Selbst die Strafverfolgungsbehörden der skandinavischen Länder haben das Gegenteil bestätigt. Außerdem hat man per Analyse verschiedener Sperrlisten herausgefunden, dass die Inhalte deutlich über reine Kinderpornographie hinausgehen und dass der Anteil an tatsächlicher Kinderpornographie sogar den geringsten Part darstellt. Hochrechnungen können bestenfalls bei Wahlen relativ genaue Prognosen abgeben, dies adäquat auf Zugriffszahlen bei Kinderpornographie im Internet anwenden zu wollen, zeugt von absoluter Unwissenheit des IT- Umfeldes. Abgesehen davon, soll doch „Löschen vor Sperren“ der Grundsatz sein, wieso wird hier angemerkt, dass bereits Seiten, die von Deutschland aus ins Netz gestellt werden, bereits geblockt würden? Die Internetsperren wurden doch noch gar nicht offiziell umgesetzt bzw. soll doch Löschen in Deutschland uneingeschränkt möglich sein?

Was versteht man unter einer Stoppmeldung?
Bei dem Versuch, Seiten aufzurufen, die Kinderpornografie enthalten, warnt die Stoppmeldung den Nutzer, dass sein Internet-Browser Kontakt zu einer Webseite herzustellen versucht, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie genutzt wird. Der Betrieb dieser Stoppmeldung erfolgt durch den jeweiligen Zugangsanbieter. Das Bundeskriminalamt stellt einen standardisierten Entwurf zu Layout und Inhalt der Stoppmeldung zur Verfügung. Diese Meldung betont und verstärkt zudem die gesellschaftliche Ächtung des Missbrauchs und gibt dem Nutzer die Möglichkeit, sich beim Bundeskriminalamt weiter über die Maßnahme zu informieren. Dass das System funktioniert, zeigen die jahrelangen Erfahrungen anderer Länder, die bereits Zugangserschwerungen eingerichtet haben.
Wie bereits erwähnt, das ist eine Lüge…
Was maximal funktioniert, ist das DNS Access Blocking als solches mit allen bekannten Unzulänglichkeiten. Kinderpornographie wird jedoch damit in keiner Weise eingeschränkt. Die publizierten Erfolge basieren ausschließlich auf Vermutungen. Klickzahlen bieten keine Anhaltspunkte für Erfolgsprognosen. Stetig ansteigende Nutzerzahlen sowie automatisierte Bot- Suchläufe von Suchmaschinenanbietern und vieles mehr verfälschen zunehmend das Ergebnis. Da ja scheinbar keine personenbezogenen Daten verwendet werden, kann man folgerichtig auch keine Statistiken erstellen, die aussagekräftig wären…
Man sollte folglich auch solche Aussagen nicht tätigen, eine Plakatkampagne hätte sicher den gleichen Effekt erzielt.


Was passiert bei den Zugangssperren mit den Daten des Internetnutzers?
Die Sperrtechnik auf DNS-Basis und die Umleitung auf die Stoppmeldung erfordert keine Erhebung von Daten, die nicht ohnehin im Rahmen des technischen Prozesses beim Geschäftsbetrieb der Zugangsanbieter anfallen.
Die bei der Umleitung auf die Stoppmeldung anfallenden Verkehrs- und Nutzungsdaten dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit soll der Sorge begegnet werden, dass die Maßnahmen zur Zugangserschwerung Auswirkungen auf die Internetnutzung haben, weil Nutzer befürchten müssten, auch bei unbeabsichtigtem Zugriff auf Seiten der Sperrliste einem Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie ausgesetzt zu werden. Dies schließt Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornografie, die aufgrund anderer Erkenntnisse erfolgen, ausdrücklich nicht aus. Mit dieser Änderung wird auch ein Anliegen des Bundesrates aufgegriffen.
Mit anderen Worten bedeutet dies nichts anderes, als dass personenbezogene Daten, die beim Aufruf von entsprechend gesperrten Seiten anfallen, vorerst keine Verwendung finden, aber dank Vorratsdatenspeicherung ein halbes Jahr zur Verfügung stehen und bei Bedarf doch angefordert werden können. Da davon auszugehen ist, dass tatsächlich Pädokriminelle sowieso die Internetsperren umgehen, können demzufolge nur noch Verkehrsdaten von Zufallssurfern vorliegen. Mir erschließt sich daraus nicht die Sinnhaftigkeit, anhand dieser Erkenntnis, die Verkehrsdaten dieser Zufallsnutzer bei Bedarf zur Strafverfolgung heranziehen zu wollen. Die gesamte Sperrstrategie zielt doch sowieso nur noch auf einige wenige Zufallssurfer ab, diesen den Anblick von kinderpornographischen Abbildungen zu ersparen. Welche Strafverfolgungsabsicht kann denn da überhaupt noch realistisch auftreten?

Wie werden die Einträge auf den Sperrlisten kontrolliert?
Um die Transparenz des listenbasierten Verfahrens zu erhöhen, wird beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit ein unabhängiges Expertengremium bestellt. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Mindestens einmal im Quartal erfolgt auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen.

Warum folgt dem Vertragsabschluss noch eine gesetzliche Regelung?
Mit der Vereinbarung mit fünf großen Zugangsanbietern sind bereits 75 Prozent des Marktes abgedeckt. Eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene soll alle in Deutschland aktiven Internetanbieter zwingend auf dieselben Regeln einer konsequenten Zugangssperre verpflichten. Das garantiert Sicherheit und eine Abdeckung von über 97 Prozent des Marktes, auch für den Fall, dass später neue Anbieter auf dem deutschen Markt auftreten.
Sind Zugangssperren im Internet nicht Zensur? Drohen chinesische Verhältnisse?
Die Zugangssperren zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten rührt nicht an der im Grundgesetz garantierten Informations- und Kommunikationsfreiheit: Es geht nicht darum, Freiheiten einzuschränken, sondern darum, Seiten, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern verbreitet und auf einfache Weise weltweit verfügbar gemacht wird, zu blockieren. Es geht darum, Menschrechte und die Würde des Einzelnen, nämlich der Kinder, zu schützen und schwere Körperverletzungen zu ächten. Die Einschränkung des Zugangs zu strafbewehrtem Material und die Verhinderung neuer Straftaten verletzen keine Freiheitsrechte.
Dieser Umstand ist mit Vorsicht zu genießen. Eine schlussendliche Entscheidung sollte dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten bleiben, daher ist es nicht hinnehmbar, dass das Bundesfamilienministerium den Zensurverdacht hier abstreitet. Unstrittig ist aber die Möglichkeit, mittels der installierten Sperrtechnik, Zensur zu betreiben. Es spielt dabei kaum eine Rolle, dass Zensur nicht beabsichtigt wäre, denn in den anderen Ländern, die bereits Sperrlisten einsetzen, wurden nachweislich Internetseiten gesperrt, die keinerlei Bezug zu Kinderpornographie vorwiesen. Damit wurde der Zugang zu diesen Internetinhalten den Internetnutzern vorenthalten. Ob man dies nun als Zensur bezeichnen will oder nicht, es ist und bleibt ein Risikofaktor, der nicht zu unterschätzen ist.

Können Zugangssperren bei den Providern die Verbreitung von Bildern und Videos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren, zu 100 Prozent verhindern?
Technisch versierte Internetnutzer werden immer Wege finden, die Sperren zu umgehen. Entscheidend ist aber, dass dadurch der Zugang für die große Masse der durchschnittlich versierten Internetnutzer erfolgreich blockiert wird. Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes zufolge sind 20 Prozent der Nutzer kinderpornografischer Angebote(n) harte Pädokriminelle, 80 Prozent dagegen Gelegenheitssurfer, die allerdings durch den zunehmenden Konsum kinderpornographischen Materials immer tiefer in die Szene hineingeraten. Zugangssperren treffen die Anbieter von Kinderpornografie empfindlich, weil sie dadurch weniger Geld verdienen und der verbreitete Aufbau organisierter Internetkriminalität gestört wird.
Diese Aussagen sind völlig unsinnig und bisweilen werden damit alle IT'ler als Pädokriminelle gebrandmarkt. Zwar halte ich diese Formulierungen eher für ungeschickt, dennoch sollte sich das BMFSSJ wenigstens um eine Klarstellung bemühen. Es wurde nachgewiesen, dass jeder Durchschnittsinternetnutzer in wenigen Sekunden mit der entsprechenden Anleitung die Sperren umgehen kann. Die Schätzungen des Bundeskriminalamtes sind einfach nur lächerlich und können faktisch nicht bestätigt werden. Auch die Theorie des sog. „Anfixens“ steht auf extrem wackligen Beinen. Es gibt durchaus wissenschaftliche Erkenntnisse, die diese Auffassung nicht teilen. Über den kommerziellen Verlust von Betreibern kinderpornographischer Internetpräsenzen kann gar nicht philosophiert werden, da ja bereits die Vermutung eines Massenmarktes in keiner Weise nachgewiesen werden kann.

Eine sehr große Mehrheit der Gesamtbevölkerung ab 16 Jahren von 91 Prozent begrüßt die neuen Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet. Lediglich 6 Prozent halten diese Maßnahmen nicht für den geeigneten Weg, um Kinderpornografie zu bekämpfen, 3 Prozent bleiben unentschieden.
Auch unter den starken Internetnutzern wird das Vorhaben von einer sehr großen Mehrheit begrüßt (89 Prozent). Lediglich 3 Prozent haben den Eindruck, dass durch die Stoppschilder im Internet das Grundrecht auf Informationsfreiheit zu sehr eingeschränkt würde; 90 Prozent sagen: Das finde ich nicht. 7 Prozent bleiben unentschieden.
Die Umfrageergebnisse wurden durch die Art der Fragestellungen deutlich beeinflusst. Eine Umfrage zum gleichen Thema mit anderen Fragestellungen führte zu einem komplett gegenteiligen Ergebnis. Persönlich halte ich diese Vorgehensweise für Manipulation durch absichtliche Unterschlagung diverser Hintergrundinformationen, um dadurch das gewünschte Ergebnis herbei zu führen. Dieses Vorgehen ist zutiefst unredlich und einer Bundesbehörde nicht würdig.

Sind Zugangssperren nicht leicht zu umgehen, indem die Anbieter ständig die Adressen wechseln?
Deswegen sind die Listen der gesperrten Seiten, die beispielsweise in England (im Durchschnitt laufend 1.500 aktive Anbieter) und Skandinavien verwendet werden, dynamisch. Das bedeutet, die Sperrliste wird täglich aktualisiert. Das Aktualisieren dauert nur Sekunden und funktioniert weltweit. Statt vor den Möglichkeiten im World Wide Web zu resignieren, werden alle Mittel gegen die Verbreitung von Kinderpornografie genutzt. Dass in einem Land wie Norwegen noch Jahre nach der Einführung einer Internetsperre bis zu 15.000 Zugriffsversuche auf Kinderpornografisches Material geblockt werden, zeigt, dass die Technik dauerhaft wirkt.
Die Antwort auf die selbst gestellte Frage ist faktisch falsch. Natürlich sind die Zugangssperren leicht zu umgehen und daran ändert auch eine nicht definierte Dynamik der Sperrlisten nichts. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Persönlich würde mich trotzdem interessieren, wie die Aktualisierung in Sekunden weltweit funktioniert? Eine automatisierte Erstellung bzw. Anpassung der jeweiligen Sperrliste wäre unverantwortlich. Es erfordert durchaus verantwortungsvolles Arbeiten der BKA- Mitarbeiter bei der Erstellung und Aktualisierung der Sperrliste, was auch entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt. Sollte man mit der Aktualisierung den Abgleich der Sperrlisten mit anderen Ländern verstehen, so wäre dies hier sehr unverständlich ausgedrückt worden und hätte ebenfalls mit der Frage nichts zu tun.

Wer haftet dafür, wenn von den Sperren auch unbedenkliche Angebote im Internet betroffen sind?
Zugangsanbieter können heute punktgenau gefährliche Inhalte blockieren. Das zeigen die Beispiele aus dem Ausland wie Skandinavien. Zudem lässt sich sehr gut abgrenzen, was Kinderpornografie ist und was nicht. In den skandinavischen Ländern gibt es seit 2004 keine nennenswerten Beschwerden. Zugangsanbieter sperren nur die Seiten, die vom Bundeskriminalamt verschlüsselt auf laufend aktualisierten Listen zur Verfügung gestellt werden. Was gesperrt wird, legt allein das Bundeskriminalamt fest. Die Zugangsanbieter setzen die Sperrung lediglich um. Sofern sie dies ordnungsgemäß tun, liegt die Haftung allein beim Bundeskriminalamt. Die Zugangsanbieter müssen keine Ersatzansprüche fürchten.
Zugangsanbieter können alle Inhalte blockieren, allerdings entweder nicht punktgenau oder unwirksam per DNS Access Blocking, Kollateralschäden sind nicht auszuschließen. Da ausschließlich das BKA für die Listenerstellung verantwortlich ist und die Liste „geheim“ gehalten wird, kann ein fälschlich betroffener Content- Anbieter kaum feststellen, ob sein Angebot teilweise unzugänglich ist. Da ja ausschließlich ausländische Angebote gesperrt werden, müsste dieser Anbieter den Zugang über deutsche Provider testen, um zu erfahren, dass seine Websites auf die Sperrliste geraten sind. Dass jemand aus Deutschland den Anbieter auf den Umstand hinweist, weil dieser beim Aufruf der entsprechenden Website ein Stopp- Schild präsentiert bekommt, klingt eher unwahrscheinlich. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass kaum Beschwerden eingehen…
Angenommen, die Internetpräsenz des BMFSFJ wäre auf der Sperrliste im Iran, würden Sie dies bemerken? Selbst wenn Sie dies nun trotzdem feststellen würden, wen würden Sie dann kontaktieren, um sich zu beschweren, weil Ihr Angebot ja aus eigener Sicht völlig legal ist?

Sind die Zugangssperren ein Ersatz für die oft mühsame Verfolgung der Täter im In- und Ausland?
Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. Sperrungen sind Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Sie sollen die Ermittlung der Täter und das Schließen kinderpornografische Websites nicht ersetzen, sondern wirksam ergänzen. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter (LKA) leisten im Inland hervorragende Arbeit - das belegen die Erfolge über die ausgehobenen Kinderpornografie-Ringe. Die Ermittler werden auch weiterhin hart daran arbeiten, die Täter im Inland zu ermitteln und die Quellen im Ausland zu schließen. Da aber in der Hälfte aller Staaten Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie entweder nicht unter Strafe steht oder nicht ausreichend sanktioniert wird, reichen in vielen Fällen polizeiliche Mittel allein nicht aus. Dann bleibt ergänzend als ein Baustein die Sperrung der Seiten als Mittel, um den Zugang zu verhindern und den kriminellen Geschäftsbetrieb empfindlich zu stören.
Entweder war es unzureichende Recherche, leichtfertiger Umgang mit Informationen oder schlicht eine Lüge des Bundesfamilienministeriums, denn Recherchen von IT- Fachleuten haben ergeben, dass Löschungen kinderpornographischer Inhalte durchaus schnell und effektiv durchgeführt werden können. Ebenso stimmt es einfach nicht, was vom BMFSFJ kommuniziert wird. Immer wieder ist die Rede von 95 sog. Schurkenstaaten, wo Kinderpornographie nicht oder unzureichend verfolgt würde. Dies wurde eindrucksvoll widerlegt und die Zahl konnte von 95 auf mindestens 12 herabgesetzt werden. Beispiele wie Indien und Kasachstan, welche argumentativ in die Diskussionen eingebracht wurden, stellten sich als peinlichen Fauxpas heraus.
sondern wirksam ergänzen“ – angenommen, ich würde der Definition nach illegale Angebote im Internet verbreiten und auf eine entsprechende Sperrliste geraten, würde das wie ein Frühwarnsystem funktionieren und ich würde anstreben, die Inhalte zu verlegen. Aus IT- Sicht begünstigt die Einführung von Sperrlisten, die auf Stopp- Seiten umleiten, die Reaktionszeit der Täter. Ich halte die Sperrmaßnahmen eher für kontraproduktiv.


Wenn so viele Quellen im Ausland sitzen, brauchen wir dann nicht mehr internationale Abkommen und Netzwerke?
Wir haben bereits gut funktionierende Netzwerke. In CIRCAMP (Cospol Internet Related Child Abusive Material Project) sind 13 europäische Staaten polizeilich organisiert: Norwegen, Großbritannien, Dänemark, Belgien, Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Malta, Polen, Schweden, Niederlande und Spanien. Norwegen betreibt dieses Netzwerk aktiv. Deutschland wird beitreten. Und acht Länder - Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Niederlande, Schweiz, Neuseeland, Italien - verwenden den CSAADF (Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter) um Internetseiten zu sperren. Die Listen mit den Seiten werden unter diesen Ländern innerhalb von Sekunden ausgetauscht. Die Sperrung erfolgt angepasst an die jeweilige Landesgesetzgebung.
Die Bundesregierung setzt auf diese bestehenden Netzwerke und weitergehende Vereinbarungen. Sie hat den III. Weltkongress gegen die Sexuelle Ausbeutung von Kindern in Rio de Janeiro im November 2008 genutzt, um das Thema der internationalen Zusammenarbeit voranzubringen. Insoweit gibt es ein von Deutschland initiiertes Statement von 16 europäischen Ländern die Sperrlisten aufstellen und Zugangsblockaden eingeführt haben oder einführen wollen.
Darüber hinaus haben wir dieses Thema auf der Europäischen Nachfolgekonferenz "Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien: Perspektiven für Europa" am 30. Juni 2009 in Berlin weiter vorangetrieben. In einem Abschlussdokument der Konferenz haben sich die Unterzeichnenden auf 16 Punkte zum gemeinsamen Kampf gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen verständigt.
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Offensichtlich funktioniert die internationale Zusammenarbeit im Bezug auf die Bekämpfung von Kinderpornographie nicht so toll, wie man glauben machen will. Wenn man behauptet, dass Löschung im Ausland oft nicht möglich ist und deshalb eine Sperrung notwendig wäre, muss man sich Frage gefallen lassen, wieso man nicht darauf hin arbeitet, diese internationale Zusammenarbeit zu optimieren und sich lieber in unsinnige Sperrmaßnahmen flüchtet? Wie durch die jeweiligen Konsulate bestätigt, ist Löschung von Kinderpornographie in Ländern wie Indien oder Kasachstan problemlos möglich, was ja dem BMFSFJ offensichtlich in dieser Form unmöglich erschien. Das BMFSFJ kann gerne weitere Staaten aufführen, die Kinderpornographie nicht ausreichend ächten und Server für die Verbreitung dieses abscheulichen Materials zur Verfügung stellen. Dann können wir eine neue Diskussion über den Sinn und Zweck dieser Internetsperren eröffnen…

Diese Zeilen habe ich ans Bundesfamilienministerium gesendet. Ob man darauf reagiert, wird man daran erkennen, ob die FAQ des BMFSSJ geändert werden. Persönlich kann ich mir das kaum vorstellen...





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Mittwoch, Juli 29, 2009

Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor

Es ist geradezu lächerlich, die als geheim eingestufte Sperrliste für kinderpornographische Inhalte per Excel- Tabelle versenden zu wollen. Vergleicht man dieses Vorhaben mit dem konventionellen Briefpostverkehr wäre es zwar nicht gerade eine Postkarte, aber immerhin ein Brief mit der Aufschrift "Streng geheim, hierin befindet sich die deutsche Sperrliste kinderpornographischer Inhalte", der den üblichen Postweg passiert.
Genau so wollte es aber das Bundeskriminalamt handhaben, wobei man diese Behörde von Seiten der Provider überzeugen musste, dass diese Vorgehensweise dilettantisch sei und datentechnisch nicht geeignet ist, diese effizient zu verarbeiten. Jetzt darf die Frage gestattet sein, welche IT- Fachkräfte sich da wohl in den Reihen des BKA tummeln und denen eine solch heikle Verantwortung zugesprochen wird?
Excel, ein leistungsstarkes Programm zur Erstellung von Tabellen mit vielen Zusatz- Features, ist das Werkzeug von semi- professionellen Möchtegern- IT Experten, die sogar davon überzeugt sind, dass allein die mehr oder weniger fehlerfreie Benutzung des Office- Paketes sie zu Fachleuten der Informationstechnologie macht. Dazu gehört aber einiges mehr...
Es wird unter dieser Perspektive nicht lange dauern, bis die streng geheime Sperrliste öffentlich wird...

Inzwischen ist auch die Rede von einem dreistelligen Millionenbetrag, den das Projekt Zugangserschwerung per Sperrliste auf DNS- Ebene verschlingen soll, so jedenfalls schildert es Michael Rotert, von der Deutschen Internetwirtschaft. In Zeiten der Finanzkrise sollte man genau hinsehen, wenn man Geld ausgibt, besonders wenn es erwiesenermaßen für Dummfug (Kunstwort aus Dummheit und Unfug) in Form von unsinnigen Internetsperren ausgegeben werden soll. Wenn auch die Regierung der Meinung ist, dass diese Ausgaben mit dem Begriff Bürgerverantwortung den Providern als "Schwarzer Peter" zugespielt werden könnten, sieht die Internetwirtschaft dies ganz anders. Am Ende wird wohl der Steuerzahler...

Und da gibt es noch den Grünen- Fraktionsvorsitzenden der Bremer Bürgerschaft, Matthias Güldner, der entgegen seiner Parteiphilosophie in dieser Sache mit sinnfreien Verbalattacken der Bundesfamilienministerin den Rücken stärkt. Dass Befürworter des Zugangserschwerungsgesetzes keinerlei fundierte Argumente vorbringen können, um ihren Standpunkt zu verteidigen, ist ja inzwischen hinreichend bekannt, doch dass ein Politiker öffentlich eine recht breite Bevölkerungsschicht mit seinen Äußerungen beleidigt, gibt der gesamten Debatte um das Internetsperren- Debakel eine neue Qualität.

Horst Köhler, seines Zeichens Bundespräsident, könnte noch die "verlorenen Gesichter" der Abgeordneten, die sich zum Zugangserschwerungsgesetz bekannt haben, wenigstens aus der deutschen Gesetzgebungshistorie heraus lotsen und gleichzeitig sein eigenes Image wahren, doch muss man noch etwas auf diese Entscheidung warten...

Während offensichtlich versäumt wurde, das Gesetz rechtzeitig der EU und dem Bundespräsidenten vorzulegen, sodass sich die Sperrmaßnahmen voraussichtlich bis Oktober 2009 verschieben werden, mischt sich Ursula von der Leyen wieder in die Debatte ein und gibt dem Hamburger Abendblatt ein Interview.

Auf die Frage "Sie argumentieren, Grundregeln unserer Gesellschaft müssten online wie offline gelten. Warum sperren Sie dann nicht auch Internetseiten, die Nazipropaganda verbreiten oder Gewalt gegen Frauen verherrlichen?" antworte V.d.L. "Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Der Straftatbestand Kinderpornografie ist klar abgrenzbar. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt."

Nun ist die Katze aus dem Sack - Zensursula macht ihrem Spitznamen nachhaltig alle Ehre und redet offen über weitere Begehrlichkeiten, die sie noch vor gar nicht allzu langer Zeit kategorisch von sich gewiesen hatte. Diese Frau ist eine Lügnerin und eine Schande für Deutschland, was sie ja auch bereits durch Verleumdungen im Bezug auf Indien bzw. ihrer nachweislich falschen Argumentation für die Internetsperren unter Beweis gestellt hat. Sie lügt immerfort, was sie u.a. mit dieser Aussage im selbigen Interview verdeutlicht:

"...Wenn ich die jungen Menschen aber frage, was sie vorschlagen, wenn die Server, die die Kinderpornografie verbreiten, unerreichbar für die Strafverfolgungsbehörden in fernen Ländern stehen, dann wissen sie auch keine Lösung. An diesem Punkt kann ein Staat aber nicht stehen bleiben, sondern die Gesellschaft muss miteinander einen Ausweg finden."

Eine solche Arroganz ist unerträglich, sodass diese Frau in der Regierung völlig deplatziert ist. Ein CDU- Kabinett mit Ursula von der Leyen ist für jeden demokratisch denkenden Menschen unwählbar geworden, ohne dabei Propaganda für die Piratenpartei machen zu wollen. Ich kann spätestens seit der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes niemanden mehr ernst nehmen, der bewusst trotz dieser Installation einer Zensurinfrastruktur noch eine Partei wählt, die dies unterstützt.

Aber zurück zur Aussage von Zensursula: Diesmal hat sie es wenigstens unterlassen, einen sog. Schurkenstaat beim Namen zu nennen, doch ihre Argumentation läuft ins Leere. Sicher haben diese "jungen Menschen" und auch "ältere" (zu denen ich mich zähle) es bereits eindrucksvoll bewiesen, dass das Löschen von kinderpornographischen Inhalten auf ausländischen Servern möglich ist. Alvar Freunde vom Arbeitskreis Zensur sowie die Organsisation CareChild haben unabhängig voneinander erfolgreich Löschungen ohne großen Aufwand erreichen können. Ich würde auch den Federhandschuh annehmen, den Ursula von der Leyen mit dieser frechen Behauptung den Zensurgegnern entgegen geworfen hat. Der Versuch wäre es mir wert, sie braucht mir nur einen Domainnamen zu nennen, der nachweislich Kinderpornographie beheimatet und ich würde den Versuch starten, die einschlägigen Inhalte vom Netz entfernen zu lassen. Jedoch bin ich der festen Überzeugung, dass Sie weder im Stande dazu ist, noch den Schneid dazu hat, auf diese Sache einzugehen. Sie flüchtet sich lieber wie gewohnt in Polemik. Wen hat sie denn konkret darauf angesprochen? "Die jungen Menschen" oder vielleicht eines ihrer vielen eigenen Kinder? Sie sollte die richtigen darauf ansprechen und nicht pauschalisieren.
Welche fernen Länder sind den für die Strafverfolgungsbehörden unerreichbar und weigern sich, kinderpornographische Inhalte vom Netz zu nehmen? Indien war es schon mal nicht und Kasachstan auch nicht - welches Land ist denn nun ein solcher Schurkenstaat?
Es ist geradezu unglaublich, was Frau von der Leyen so von sich gibt, ohne dabei rot zu werden.

Update vom 3.8.2009
Der Bundesfamilienministerin geht es bei der aktuellen Sperrung von Internetseiten alleine um den Kampf gegen eine ungehinderte Verbreitung von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB“, stellte ein Sprecher des Ministeriums am Sonntag klar. " Quelle: http://www.welt.de/politik/article4242399/Von-der-Leyen-stellt-klar-keine-weiteren-Sperren.html

Da las ich nun, ich armer Tor, ein Interview mit Ursula von der Leyen im Hamburger Abendblatt und bin so klug als wie zuvor. Statt des Goethe Zitats könnte man auch erwägen, dass quasi alle Leser dieses Artikels nicht in der Lage seien, richtig lesen zu können und die Aussagen der Bundesfamilienministerin deshalb falsch interpretieren würden (s.o.). Sie macht es uns aber wirklich nicht leicht, die Zensursula, sie zu verstehen. Politiker haben es eben gut, wird Blödsinn geredet, kommt prompt das Dementi und die Welt ist wieder in Ordnung...

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Donnerstag, Juli 09, 2009

Des Schwachsinns fette Beute (Reloaded)

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, inzwischen auch den jüngeren unter uns besser als Zensursula bekannt, hat sich zu einem Interview hinreisen lassen:
http://netzpolitik.org/2009/frau-von-der-leyen-kommentieren/#comment-322119

Dass sie dabei relativ gelassen wirkt, ist darauf zurück zu führen, dass sie ihr Ziel, das sog. Zugangserschwerungsgesetz, trotz aller Expertenkritik auf den Weg gebracht hat. Was bleibt, ist eine unverschämte Arroganz gegenüber den Internetsperren- Gegnern...

Ich greife das Interview partiell nochmals in schriftlicher Form (dank Scanlines auf netzpolitik.org) auf und schalte mich als Kommentator ein:

Grün: Interviewer
Rot: Zensursula
Blau: mein Kommentar


Kinderpornoseiten werden gesperrt, wer versucht, sie zu besuchen, sieht ein Stoppschild. Was erhoffen Sie sich davon?

Das ist als präventiver Schritt entscheidend. Das Internet rollt gewissermaßen in Deutschland den roten Teppich aus, indem jeder, der für diese Bilder zugänglich ist, sie anklicken kann und durch die Beschäftigung mit den Bildern und der Masse der Bilder, die man bekommt, steigt dann auch im Laufe der Jahre das Bedürfnis, mehr davon zu haben, also man heizt den Markt an und wir wissen leider aus (atmet schwer) Statistiken, daß diese Männer eines Tages dann auch in der Realität sich die Kinder suchen.

Prävention bedeutet, etwas vorausschauend schützen zu wollen! Wenn man darunter Päderasten und andere Pädokriminelle versteht, hat sie dies damit erreicht. Sie suggeriert einen Massenmarkt der Pädophilie, den sie allerdings in keiner Weise nachweisen kann. Ihre Behauptungen stützen sich auf eigene Schätzungen und Vermutungen anderer, allerdings nicht auf fundierte Studien. Sie mutmaßt sogar, dass pädophile Bedürfnisse gesteigert werden könnten und bezieht dies nicht allein nur auf Menschen, die diese Neigungen besitzen. Sie verallgemeinert in jeder Weise.

Ich bin noch nie zufällig über Kinderpornos im Netz gestolpert. Ich denke, diese Seiten muss man schon bewusst ansteuern und wenn jemand diese Seiten bewusst ansteuert, glauben Sie nicht, daß er dann auch sich informiert, wie man im Netz eben Ihre Sperre umgehen kann?

Spiegel Online hat mal eine ganz interessante Untersuchung gemacht, indem sie ihre Onlineleser gefragt hat: “Wer ist schon mal zufällig über so eine Seite gestolpert?” Da waren das 8,5 Prozent. Wenn Sie das hochrechnen aufs Internet, sind das 2,5 Millionen bei 40 Millionen Internetusern. Das heißt, sie können sagen, nun gut, bei 40 Millionen ist 2,5 Millionen eine geringe Zahl, aber 2,5 Millionen ist eine Zahl, die auch zeigt, daß diese massenhafte Verbreitung der Bilder ja aus einem guten Grund stattfindet, nämlich um potentielle Kunden langsam aber sicher anzuziehen. Und diese Stoppschilder machen deutlich “Halt” für diejenigen, die völlig unbedarft darauf kommen und die das eigentlich gar nicht sehen wollen. Da ist auch ein klarer Hinweis, warum die Seite gesperrt ist.

Polemik und Aktionismus sind die Waffen eines Politikers, der argumentativ im Güllefass schwimmt. "So eine Seite" sollte dabei klar definiert sein, und dass diese Umfrage keineswegs repräsentativ ist und jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehrt, spielt für Zensursula bei der eigenen Argumentation keine Rolle. Interessanterweise verweist ein Sprecher des Familienministeriums genau auf eine solche wissenschaftliche Grundlage, als ein fleißiger IT- Experte die 95 angeblichen Schurkenstaaten unter die Lupe nahm, die nach Erkenntnissen des Familienministeriums keine Gesetze gegen Kinderpornographie besitzen würden. "Die Daten und Fakten seien sehr interessant, aber nicht wissenschaftlich hinterlegt" gab man zur Antwort auf die Recherchen von Dirk Landau, der die 95 Schurkenstaaten auf mindestens 12 schrumpfen ließ.
Auf die sinnfreie Funktionsweise der unsäglichen Stopp- Schilder ein weiteres Mal einzugehen, verbietet mir (hoffentlich) der Intellekt der hiesigen Leser. Fachorientierte Erklärungen findet man sowohl in diesem Weblog als auch quasi überall im Internet, nur für Angehörige der Regierungskoalition scheinen diese Informationen schier unzugänglich (oder zensiert) zu sein?

Aber wenn man bereit ist, diese Grenze zu überschreiten, dann kann man das einfach machen?

Das ist genau der Punkt. Wer dann bereit ist, die Grenze zu überschreiten, dem ist dann vollkommen klar, von jetzt an ist das kriminelle Energie, die du einsetzt, jetzt machst du dich strafbar.

Das ist demjenigen, der Kinderpornographie betrachten möchte, bereits im Vorfeld klar und verschwendet ohnehin keine Zeit damit, virtuelle Stopp- Schilder zu betrachten. Der unschuldige Internetsurfer, der unbeabsichtigt ein Stopp- Schild im Browser seines Computers entdeckt, hätte ohnehin nicht die Absicht, eine solche Internetseite zu besuchen. Wo bitte läßt sich hierin eine Logik erkennen, abgesehen davon, dass der Letztere datentechnisch erfasst wird, während der von krimineller Energie und pädophiler Neigung gesteuerte Mensch, unbehelligt bleibt?

Aber nochmal die Frage: halten sie es für ausgeschlossen, daß in Zukunft auch andere Seiten möglicherweise auch mit illegalen Inhalten gesperrt werden?

Das ist überhaupt nicht mein Interesse und das ist die Diskussion, die in Rechtsstaaten geführt werden muss. Hier kann ja nichts sozusagen (lacht) schleichend gemacht werden, sondern sie brauchen immer Gesetzesverfahren. Wenn jemand sich hinter so ein Thema stellt, dann wird er oder sie dieses durchdiskutieren müssen und diese Gesetzesverfahren gehen müssen, aber diese hypothetischen Diskussionen, die kann man erst, finde ich, auf den Punkt führen, wenn solche Sachen in der Tat auch Gegenstand einer Gesetzesintitiative oder einer Bewegung sind. Mir geht es darum, daß die Bilder von Kindern, die vergewaltigt werden in der (betont) Massenproduktion empfindlich gestört werden.

Es ist wohl tatsächlich nicht das Interesse der Familienministerin, die Sperren auf andere Inhalte auszudehnen. Doch allein diese Interessensbekundung schließt nicht aus, dass es trotzdem passieren könnte. Einerseits sind genau diese Pannen in anderen Ländern in erheblichem Ausmaß vorgekommen und andererseits haben bereits verschiedene Lobbyisten Begehrlichkeiten offen geäußert. Die Infrastruktur ist gegeben und kann jederzeit auf einfachste Weise genutzt werden. Da es quasi keine Kontrollmechanismen gibt, es sei denn, dass man eine quartalmäßige stichprobenartige Sperrlistenüberprüfung als ausreichend empfindet, darf man durchaus Bedenklichkeit aussprechen.

Nun heißt es aber, daß diese Bilder eigentlich hauptsächlich nicht über das Internet verbreitet werden, sondern über den Postweg.

Natürlich wird über den Postweg auch was versand, aber der (betont) breite Einstieg ist das Internet. Wir sehen, daß z. B. in Schweden mit 9 Millionen Einwohnern am Tag rund 50.000 Zugriffe auf diese Seiten da sind. Wenn sie das hochrechnen auf Deutschland sind das zwischen 350.000 bis 400.000 Zugriffe am Tag. Also das kleinzureden, daß das nicht der Einstieg wäre in die Kinderpornographie bei diesen massenhaften Bildern, pro Tag werden 200 neue Bilder eingestellt ins Netz. Ich glaube, das ist zynisch.

Es ist unglaublich, aber Frau von der Leyen wird nicht müde, längst widerlegte Scheinargumente und Zahlen vorzubringen. Ich gestehe jedem zu, Fehler zu machen und falsche Meinungen zu vertreten, doch wenn diese mehrfach widerlegt und korrigiert wurden, darf man diese Argumentation nicht weiter fortführen. Das ist zutiefst unredlich...

Ich glaube, das ist zynisch. Das ist zutiefst unredlich!

Frau von der Leyen hat sich als Volksvertreterin disqualifiziert, ebenso die Abgeordneten, die gegen besseren Wissens und gegen ihr Gewissen die Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes mitverantwortet haben.

Auch Frau Martina Krogmann, die parlamentarische Fraktionssprecherin der CDU/CSU hat es ebenfalls für notwendig erachtet, in einem Interview das Machwerk ZugErschwG zu verteidigen:


Uns geht es um die pornographischen Inhalte in Ländern in denen
Kinderpornographie eben nicht geächtet ist und auch nicht konsequent bestraft
wird und deshalb auch nicht gelöscht wird. [...] weil wir eben für Dinge, die
auf einem Server beispielsweise in Kasachstan liegen, da haben wir keinen
Zugriff drauf.
Kasachstan kennen die meisten, wenn überhaupt, aus dem Film Borat und kaum jemand wird die Gesetzestexte dieses Landes "aus der Hüfte heraus" abrufen können. Das macht auch nichts, weil Jörg- Olaf Schäfers von netzpolitik.org diese Arbeit übernommen hatte. Um die Aussage von Frau Krogmann nicht undokumentiert stehen zu lassen, kontaktierte er Adilbek Alzhanov, den Gesandten der kasachischen Botschaft in Berlin, und fragte nach, wie die Regularien bezüglich Kinderpornographie in Kasachstan aussehen. Als Antwort erhielt er die Mitteilung, dass selbstverständlich auch in Kasachstan Kinderpornographie illegal sei. Herr Alzhanov übersetzte die entsprechenden Gesetzestexte und übersandte diese, wie auf Netzpolitik.org nachzulesen ist.
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30674/1.html

Frau Krogmann rechtfertigt also das Zugangserschwerungsgesetz anhand der Unmöglichkeit, Kinderpornographie im Ausland löschen zu können, am Beispiel eines sog. Schurkenstaates (Kasachstan). Nachweislich zeigt sich jedoch die Regierung von Kasachstan bereit, Kinderpornographie zu bekämpfen und hat es auch entgegen der Fehlinformation unserer Bundesregierung im Gesetz verankert. Worin bitte besteht nochmal der Bedarf einer Sperrung kinderpornographischer Inhalte auf einem Server in Kasachstan? Abgesehen davon befindet sich kein einziger Eintrag eines kinderpornographischen Angebotes in den Sperrlisten der Länder, die diese einsetzen, welcher nach Kasachstan führt...
Ironischerweise befinden sich jedoch auf den Listen Angebote, die auf deutschen Servern dümpeln und um die sich die Strafverfolgungsbehörden bislang nicht kümmerten. Wie lautet noch der Slogen des Familienminsteriums zum Gesamtkonzept im Kampf gegen Kinderpornographie: Löschen vor Sperren (Der Beweis darf übrigens nicht erbracht werden, da man sich damit wiederum strafbar macht!)

Ab 1. August 2009 tritt das Gesetz und damit der legitimierte Verfassungsbruch in Kraft. Ich bin mir durchaus bewusst, dass darüber das Bundesverfassungsgericht befinden wird und ich nur ein kleines nichts wissendes Würstchen in der rechtsstaatlichen Juristensuppe bin. Richtig finde ich es trotzdem nicht und diese Meinungsfreiheit nehme ich mir noch solange heraus, wie es von den Zensoren des BKA gestattet werden wird. Durchaus laufe ich Gefahr, dass dieses Weblog zensiert werden könnte, denn es tauchen mehrfach Begriffe wie Kinderpornographie, Päderast und Pädophilie auf. Nun mögen einge zu recht denken, dass ist doch nicht zensierbar, doch die ausländischen Sperrlisten beweisen die Möglichkeit der Möglichkeit. Unlängst hat mir jemand sogar erzählt, dass er seit der heftigen Diskussion um das Thema Kinderpornographie, selbiges Wort und damit verwandte nicht mehr als Suchbegriffe bei Google verwenden würde, weil er Angst davor habe, dadurch ins Fahndungsraster zu geraten...

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